Sehr geehrte Frau Bader,
mein Kind wird im Juli 3 Jahre und kommt nicht in den Betreuungsbereich ab 3 Jahren, sondern soll noch ein Jahr in der Krippe verbleiben, weil nicht ausreichend Plätze vorhanden sind.
Ich habe diesen Umstand vor ca. 2 Wochen von einer Mutter erfahren. Durch die Kita wurde ich zu keinem Zeitpunkt darüber informiert bzw. in diese Entscheidung eingebunden. Ca. 2/3 der bestehenden Gruppe werden in die Kitabeutreuung gehen, das in der Krippe verbleibene letzte Drittel wird durch Krippenkinder aufgefüllt.
Ich habe die Erzieher darauf angesprochen und eine Information darüber fand nur spärlich statt, d.h. die Entscheidung ist gefallen und Diskussionsbereitschaft gibt es ihrerseits nicht mehr!
Ich habe mich nun um einen neuen Kita-Platz bemüht und kurzfrsitig eine Zusage erhalten zum 1.9. erhalten. Leider bin ich außerhalb der Kündigungsfrist von 3 Monaten und möchte nun außerordentlich Kündigen.
Das begründe ich damit, dass mein Kind nicht gem. dem KitaG alters-und entwichklungsgerecht ab dem 1.9.nbetreut werden kann und dass ich erst so spät informiert wurde, dass ich keine Gelegenheit hatte rechtzeitig zu intervenieren.
Desweiteren argumentiere ich damit, dass man mich in so wichtige Entscheidung über mein Kind nicht einbezogen hat, was meinerseits zu einem irreversiblen Vertrauensbruch geführt hat. Außerdem wird mein Kind nun von den Kitavorbereitenden Gruppenaktivitäten ausgeschlossen, wobei ich auch an dieser Stelle das Gespräch gesucht habe und darum bat, dass sie daran teilnimmt.
Nun hat die Leitung der Einrichtung schon durchblicken lassen, dass der außerordentlichen Kündigung nicht stattgegeben wird?
Nun meine Fragen: Ist die außerordenliche Kündigung zustimmungspflichtig bzw. reichen meine Gründe? Was passiert wenn ich nicht kündigen kann? Zahle ich dann doppelt oder darf ich den anderen Platz nicht einmal antreten?
Ich war bereits im Jugendamt zur Beratung, weil meine Sorge war, dass ich "überreagiere", aber dort pflichtet man mir bei - und empfand auch die außerordentliche Kündigung als legitim (wir haben keinen kommunalen Träger)
Danke vorab.
von
170208
am 10.06.2016, 12:13
Antwort auf:
Außerordentliche Kündigung KiGa-Vertrag
Hallo,
bitte die Hinweise lesen und kurz u allgemein fragen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.06.2016
Antwort auf:
Außerordentliche Kündigung KiGa-Vertrag
Ein Drittel bleibt doch, das nennt man bei uns Familiengruppe und beide Kinder waren in so einer und haben sehr davon profitiert.
Was genau passt Dir daran nicht ?
Vor allem würdest Du das Kind komplett aus der gewohnten Umgebung reißen, weg von allen Kindern die es kennt deswegen ?
Schau in Deinen Betreuungsvertrag was dazu steht in der Satzung, die hast Du ja anerkannt. Dein Kind bleibt in seiner Gruppe, die Erzieher bleiben und es kommen neue Kinder dazu.
So ist es bei uns jedes Jahr :-)
von
Sternenschnuppe
am 10.06.2016, 15:57
Antwort auf:
Außerordentliche Kündigung KiGa-Vertrag
Hallo,
Mich würde vor allem stören, dass sie das Gespräch nicht mit dir gesucht haben. Der Kiga hätte von selbst mit allen Eltern sprechen sollen. Das haben sie zum Teil ha auch gemacht, sonst hätte die andere Mutter nichts gewusst.
Ansonsten finde ich die Lösung super. Dein Kind ist mit vielen Gleichaltrigen, ein paar neue sind jünger.
Vor was hast du Angst? Was verpasst dein Kind deiner Meinung nach in dieser Gruppenkonstellation?
Die Arbeit im Kiga wird sich auch der veränderten Gruppe anpassen und Angebote für die älteren gemacht werden.
Eigentlich habt ihr dadurch viele Vorteile. Durch dir Kleinen in der Gruppe ist der Betreuungsschlüssel viel besser als in einer Kiga Gruppe. Und soooo alt ist dein Kind auch noch nicht. Gerade erst mal 3 geworden.
Sei froh, in die Gruppe mit älteren kommt er schon noch. Laß ihm die Zeit, zu den Großen zu gehören.
Ich finde es sowieso schlimm, dass immer wieder die Sorge besteht, es könnten bestimmte Fördermöglichkeiten verpaßt werden.
LG luvi
von
luvi
am 11.06.2016, 09:51
Antwort auf:
Außerordentliche Kündigung KiGa-Vertrag
Es ist für 3jährige totlangweilig in einer U3-Kitagruppe. Alle Aktivitäten müssen an die Kleinsten angepasst werden. Und die Erzieherinnen haben genug damit zu tun die Kleinen zu wickeln, füttern etc. Da hat niemand Zeit für die "Großen". Ich würde das auch nicht akzeptieren.
von
Philomena0303
am 11.06.2016, 21:53
Antwort auf:
Außerordentliche Kündigung KiGa-Vertrag
Meine beiden Kinder waren in so einer Gruppe 0-6 Jahre und waren wunderbar beschäftigt. Der Bezreuungsschlüssel ist viel besser.
Gewickelt hat bei uns immer eine, die andere hat Aktivitäten gemacht.
Das Kind der AP ist gerademal 3 und steht nicht kurz vor der Einschulung.
Ein Wechsel in die Gruppe der Großen ist sicherlich dann zum nächsten Jahr möglich.
Das Kind komplett rauszureißen ist sicherlich belastender fürs Kind.
Auf jeden Fall kein Grund für eine Sonderkündigung.
von
Sternenschnuppe
am 12.06.2016, 10:58