Hallo, meine Kinder sind 14 und 17 Jahre alt sie leben bei mir und möchten auch nicht zum Vater auch nicht das er was erfährt über ihr Leben oder so.
Wir waren aber nett und haben ihn das Zeugnis von der 14 jährigen geschickt.
Also nur die Zensuren mehr soll nicht geschickt werden. Es reicht doch wurde gesagt!
Und von 17jährigen will er auch alles haben aber er hat seid drei Jahren kein Kontakt mehr will auch nicht weil da was passiert ist. Uns wurde immer gesagt mit 12jahren können Kinder alleine entscheiden gilt das nicht auch für sowas.
LG
von
KuY_7
am 06.02.2020, 17:48
Antwort auf:
Auskünfte von denn Kindern
Hallo,
bei gemeinsamen ABR kann er die Zeugnisse doch in der Schule anfordern.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.02.2020
Antwort auf:
Auskünfte von denn Kindern
Ist etwas unverständlich. Was ist denn nun genau deine Frage?
Ob du dem Vater die Zeugnisse zeigen muss? Oder noch andere Dinge?
Und wer hat gesagt "reicht doch" oder "ab 12 können die Kinder selbst entscheiden"?
Ich nehme an, du hast das alleinige Sorgerecht und der Vater will selbst keinen Umgang?
von
cube
am 06.02.2020, 17:53
Antwort auf:
Auskünfte von denn Kindern
Wenn ihr beide das gemeinsame Sorgerecht hat, dann darf der AG natürlich auch so was verlangen. Umgang hat damit auch nichts zu tun. Manche Väter verzichten auf den Umgang solange die Kinder minderjährig sind weil sie keinen Bock auf die Ex haben.
Ab 12 Jahren dürfen die Kinder mit entscheiden wo sie leben wollen, das wird dann berücksichtigt. bestimmen was welches Elternteil darf, das dürfen die aber nicht.
Solltest du das alleinige Sorgerecht haben kann das anders aussehen. da du aber davon nicht schreibst, gehe ich erst einmal vom gemeinsamen aus.
von
Felica
am 06.02.2020, 18:37