Frage: Ausgleichszahlung im BV

Liebe Frau Bader, ich befinde derzeit im Beschäftigungsverbot, erteilt durch meine Frauenärztin.(tätig als Krankenschwester im 3-Schicht-System in der Notaufnahme) Mein Arbeitgeber überweist mir eine 100%ige Lohnfortzahlung, jedoch ohne die mutterschaftsbedingte Ausgleichszahlung für den mutterschaftsbedingten Wegfall von Schichtzulagen für Feiertage,Nachdienste etc.zu leisten. Dadurch "fehlen" mir jetzt monatlich ca. 250 Euro netto. Darf ich im BV finanziell benachteiligt werden? Wenn nein, an wen muss ich mich wenden um dieses an zu sprechen? Ist eine Ausgleichszahlung in einem Gesetz festgehalten, evlt. MuSchu oder ähnl.? Liebe Grüße Grit

Mitglied inaktiv - 30.08.2010, 15:14



Antwort auf: Ausgleichszahlung im BV

Hallo, Sie müssen den Durchschnitt des Lohnes der letzten 13 Wo. bekommen. Mit Schichtzulagen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.08.2010



Antwort auf: Ausgleichszahlung im BV

Das hier könnte genau auf deinen Fall passen: § 11 Mutterschutzgesetz "Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten" (1) Den (...) Frauen ist (...) vom Arbeitgeber mindestens der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist, weiter zu gewähren, wenn sie wegen eines Beschäftigungsverbots (...) oder wegen des Mehr-, Nacht- oder Sonntagsarbeitsverbots (...) teilweise oder völlig mit der Arbeit aussetzen. Gruß Sabine

Mitglied inaktiv - 30.08.2010, 20:36



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