Hallo Frau Bader, stimmt es, dass ein Vater, der das alleinige Aufenhaltsbestimmungsrecht für die Kinder haben möchte, PERSÖNLICH die Betreuung der Kinder übernehmen'/gewährleisten können muss? Wie wird das (von Familienrichtern im Allgemeinen) bewertet, wenn ein Vater die Betreuung der Kinder (Mittagessen, Nachmittagsbetreuung, Abendbetreuung während seiner Hobbies) seinen Eltern überlässt, gleichzeitig aber das alleinige Sorgerecht für sich beansprucht? Kurzum: Muss man(n) seine Kinder weitestgehend (d.h. außerhalb der Arbeitszeiten) PERSÖNLICH betreuen (eben mit den entsprechenden Verzichten auf Bequemlichkeiten, die das nunmal mit sich bringt) oder ist es genauso gut, wenn man(n) für eine Betreuung sorgt (die Großeltern damit beauftragt), sich aber nicht PERSÖNLICH einbringt? Danke für Ihre Einschätzung, Annette
von momworking am 17.07.2015, 16:33