Guten Tag, wie ist es bei einer Trennung (gemeinsames Sorgerecht) mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht geregelt? Ich meine während dem Trennungsjahr? Wenn beide Eltern sich mündlich einigen, dass das Kind bei der Mutter bleiben soll, reicht dann diese mündliche Vereinbarung aus? Oder benötigt man eine schriftliche Zusage des Vaters?
Was ist, wenn Vater aus Hass, Wut im nachhinein behauptet, er sei nicht einverstanden gewesen? Dann habe ich ja nichts in der Hand!
Danke für Ihre Hilfe
von
Sarina78
am 18.09.2013, 10:16
Antwort auf:
Aufenthaltsbestimmung
Hallo,
entscheidend ist, wo sich das Kind nach der Trennung tatsächlich aufgehalten hat, also seinen Lebensmittelpunkt hat.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.09.2013
Antwort auf:
Aufenthaltsbestimmung
Wenn dein Kind faktisch bei dir lebt und bei dir gemeldet ist - mit Einverständnis des Vaters - dann wurden Tatsachen geschaffen. Das ist dann ein deutlicher Hinweis darauf, dass es eine Einigung gegeben hatte. Zudem kannst du dir das Einverständnis des Vaters auch schriftlich geben lassen. In einem friedlichen Augenblick. ;)
von
Pamo
am 18.09.2013, 10:32