Hallo Frau Bader,
in einem halben Jahr läuft mein Erziehungsurlaub aus (insg. 3 Jahre), danach werde ich mich arbeitslos melden. Vor dem EU habe ich 4 Jahre Vollzeit gearbeitet, möchte dies nun auch weiterhin tun, für Betreuung ist gesorgt, ich stehe also dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Meine Frage: Ich habe die Info, daß man in den vorangegangenen 52 KW gearbeitet haben muß, um überhaupt Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben. Im EU habe ich logischerweise nicht gearbeitet, wird dann anders gerechnet - also nur die Zeit VOR dem EU berücksichtigt, oder habe ich überhaupt keinen Anspruch auf Unterstützung, weil ich ja die letzten 52 Wochen nicht gearbeitet habe?
Ich hoffe, ich habe das einigermaßen verständlich formuliert ;-) und danke schon mal für Ihre Antwort.
Gruß Nina
Mitglied inaktiv - 01.07.2002, 13:14
Antwort auf:
Arbeitslosengeld nach Erziehungsurlaub
Liebe Nina,
es zählt der Verdienst vor dem EU.
GRuß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.07.2002
Antwort auf:
Arbeitslosengeld nach Erziehungsurlaub
Hallo Nina,
ich habe mich auch nach dem EU arbeitslos gemeldet und es werden die letzten Jahre vor dem EU berechnet.
Von Vorteil ist es bei Dir das Du Dich Vollzeit zur Verfügung stellst, denn wenn Du Dich auf Grund von Kinderbetreuung z.B. nur für 20 Std. zur Verfügung stellst bekommst Du auch nur für diese Stunden Arbeitslosengeld § 133 SGB ein wahrlich Mütterfreundliches Gesetz.
So ist es mir ergangen. Ich ärger mich maßlos über die 25 Jahre die ich fleißig in die AV eingezahlt habe ohne bisher auch nur einen Tag in meinem Arbeitsleben arbeitslos gewesen zu sein. Hätte ich das vorher gewußt, wäre ich schon regelrecht genötigt worden den Staat zu betrügen.
Mirjam
Mitglied inaktiv - 01.07.2002, 22:47
Antwort auf:
Arbeitslosengeld nach Erziehungsurlaub
Hallo Nina,
leider stimmt das nicht so ganz, daß Dein Gehalt vor dem EU zugrunde gelegt wird. Wenn Du in den letzten 3 Jahren kein Einkommen hattest, wird ein fiktives Gehalt angenommen. Dieses basiert darauf, was Du zum heutigen Zeitpunkt für in einer vergleichbaren Position bekommen würdest. Schau Dir dieses Gehalt aber ganz genau an. Mich wollten Sie nämlich bescheissen. Ich sollte, obwohl ich über 10 Jahre gearbeitet hatte, ein Anfängergehalt bekommen. Im Zweifel leg unbedingt Widerspruch ein. Mein Arbeitsberater erklärte mir nämlich, daß dieses fiktive Gehalt zwischen Tür und Angel festgelegt wurde.
Viel Glück und alles Gute
Martina A.
Mitglied inaktiv - 02.07.2002, 17:01