Sehr geehrte Frau Bader,
wenn mein drittes Kind 3 Jahre alt ist endet ja mein EU und ich möchte mich nach einer Halbtagsstelle umsehen. Wir sind in der Zwischenzeit berufsbedingt umgezogen (mein Mann hat eine neue Stelle gefunden). Ich kann daher bei meinem alten Arbeitgeber nicht mehr arbeiten. Wenn ich nun nicht sofort eine Halbtagsstelle finde, steht mir dann überhaupt noch Arbeitslosengeld zu und wenn ja, auf welcher Grundlage würde das berechnet werden?
Vielen Dank schonmal im Voraus
Annette
Mitglied inaktiv - 31.03.2005, 12:00
Antwort auf:
Arbeitslosengeld nach 7 Jahren Erziehungsurlaub
Hallo,
wenn Sie halbtags dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen wird nach Ihrem letzten Gehalt 50 % berechnet.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.04.2005
Antwort auf:
Arbeitslosengeld nach 7 Jahren Erziehungsurlaub
Denke schon dass dir noch Arbeitslosengeld zusteht, denn für den Zeitraum er Erziehungszeit ruht der Anspruch. Berechnet würde es an Hand deines letzten Durchschnittverdienstes. Wenn du allerdings von vorn herein angibst dass du nur halbtags gehen möchtest und auch die Kinder nur halbtags betreut sind dann bekommst du auch nur Arbeitslosengeld gekürtzt auf 30 Stunden Woche. Wichtig die Kinder müssen nachweislich für die angegebene Stundenzahl betreut sein.
LG
Mitglied inaktiv - 31.03.2005, 13:36