Hallo Frau Bader! Ich bin jetzt in der 24. SSW. Seit Anfang des Jahres bin ich leider arbeitslos und bekomme das normale Arbeitslosengeld. Nun ist es so, dass ich wohl in den nächsten 2-3 Wochen eine Haushaltshilfe für den Rest der Schwangerschaft bekomme, weil es mir aus gesundheitlichen Gründen (ich bin Schwerbehindert) durch die Schwangerschaft nicht mehr möglich ist, meinen Haushalt komplett alleine weiter zu führen. Mein Mann arbeitet auf Montage und ist nur an den Wochenenden zuhause. Ich habe noch einen 6 jährigen Sohn zuhause. Meine Frage ist nun, ob ich dem Arbeitsamt melden muss, dass ich eine Haushaltshilfe bekomme? Weil ich dann ja dem Arbeitsmarkt noch weniger zur Verfügung stehe...? Muß meine Frauenärtzin mich krank schreiben? Oder ein individuelles Berufsverbot erteilen? Bekomme ich noch weiterhin Arbeitslosengeld wenn ich krank geschrieben bin? Und wie sieht es bei einem BV aus mit der Zahlung des Arbeitslosengeldes? Bekomme ich demnächst überhaupt Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse? Fällt dies niedriger aus als "normal"? Wegen der Arbeitslosigkeit? Ich hoffe, Sie können mir meine Fragen beantworten! Gruß!
von Biggi0402 am 20.07.2011, 23:04