Ich habe gehört, das man trotz ruhendem Arbeitsvertrag (wegen EU) Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, z.B. nach dem Ablauf vom Erziehungsgeld. Als Begründung sagte man mir, da man dem Arbeitsmarkt zwar zur Verfügung steht, aber wegen der Kindererziehung nicht arbeiten kann. Stimmt das? Wo findet man entsprechende Informationen, Urteile oder Gesetze? Welche Möglichkeiten hat man sonst noch im 3. Erziehungsjahr (ohne Erziehungsgeld), wenn man auf Grund mangelnder Kinderbetreuung nicht regelmäßig arbeiten kann?
Mitglied inaktiv - 03.12.2002, 08:13