Hallo Frau Bader! Vor dem ersten Kind war ich vollzeitbeschäftigt. Nach der Geburt habe ich beim gleichen Arbeitgeber einen neuen Arbeitsvertrag über eine Teilzeitbeschäftigung abgeschlossen und für das erste Arbeitsverhältnis Erziehungsurlaub beantragt, der auch noch läuft. Mein Arbeitgeber hat mir bereits gesagt, dass er mich nach dem Mutterschutz nicht weiter beschäftigen will. Das heißt, es würde das erste (Vollzeit-)Arbeitsverhältnis ja noch bestehen bleiben - da bin ich ja unkündbar im Erziehungsurlaub. Das zweite (Teilzeit-)Arbeitsverhältnis würde er bestehen lassen, wenn ich Elternzeit nehme. Wenn ich aber weiter arbeiten will, würde er mir kündigen. Kündigungsschutz habe ich leider keinen wegen Kleinbetrieb, d.h. mir wird nichts anderes übrig bleiben als die bereits angekündigte Kündigung zu akzeptieren. Würde ich nun Arbeitslosengeld im Fall einer Kündigung des Teilzeitarbeitsverhältnisses bekommen oder steht der Erziehungsurlaub des ersten Kindes dem entgegen? Welche Vor- bzw. Nachteile würde es mir bringen, die Kündigung zu umgehen und statt dessen Elternzeit zu beantragen oder einen Aufhebungsvertrag zu schließen? Danke! Jana
Mitglied inaktiv - 02.07.2002, 17:59