Liebe Frau Bader, ich gehe offiziell ab 4. Mai 2018 in Mutterschutz, mein Arbeitsvertrag läuft bis 31. Mai 2018 und eventuell könnte ich noch einen Werkvertrag bis Ende Juni 2018 behalten. Können Sie mir sagen: 1. Bezahlt die KK ganz normal das Elterngeld, bzw. Mutterschutzgeld ab dem 1. Juni, oder muss ich für die Zeit (Entbindung Mitte Juni) anderweitig Geld beantragen? Und wie berechnet sich die Höhe? 2. Muss ich die Krankenversicherung ab Juni komplett selbst zahlen? 3. Hat die Arbeitslosigkeit während der EZ Auswirkungen auf das Elterngeld? Vielen Dank für eine Antwort! Mit freundlichen Grüßen Sara H
von Sara H am 26.01.2018, 10:22