Hallo Frau Bader, Wir haben diese Woche erfahren, dass unser Betrieb zum 31.7. komplett geschlossen wird. Die Bestätigung der Aufsichtsbehörde steht zwar noch aus, aber es ist wohl ziemlich sicher, dass diese zustimmt und ich so fristgerecht gekündigt werden kann. Sobald die Kündigung also durch ist, muss ich mich zum 1.8. arbeitslos melden. Am 28.7. ist mein letzter Arbeitstag vor dem Mutterschutz und ich frage mich nun, ob ich weiterhin mit einem Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (was ja eigentlich der Arbeitgeberzuschuss gewesen wäre) rechnen kann und wie ich diesen beantrage? Außerdem hatte ich geplant, direkt nach dem Mutterschutz ein Jahr in Elternzeit zu gehen. Kann ich das noch weiterhin tun? Mit welcher Höhe an Elterngeld kann ich denn dann rechnen? Wie melde ich die Elternzeit an? Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung und bedanke mich dafür schon mal im Voraus. Freundliche Grüße!
von Oreille am 06.04.2018, 13:56