Hallo Frau Bader,
ist es rechtlich möglich, auch innerhalb der acht Wochen Mutterschutz nach der Geburt, Jobs auf Honorarbasis zu tätigen? Natürlich in Abstimmung mit dem Arbeitsamt etc.
Vielen Dank und viele Grüße.
Mitglied inaktiv - 24.05.2010, 17:48
Antwort auf:
Arbeitslos-Mutterschutz
Hallo,
nein.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.05.2010
Antwort auf:
Arbeitslos-Mutterschutz
Hallo
Nein, die acht Wochen sind verboten.
Eine Freundin von mir ist selbstständig und selbst diese darf nicht.
Sie macht zwar ab und an was in Vertretung, aber die rechnen das später wohl erst ab.
Grauzone würde ich sagen, aber im "normalen" Beschäftigungsverhältnis eher unmöglich.
Soweit ich weiss darf man auf den Mutterschutz VOR der Geburt verzichten, aber danach eben nicht.
Mitglied inaktiv - 24.05.2010, 20:33