Hallo.
Ich bin im Moment noch in der 2 Jahre dauernden Elternzeit für meine Tochter. Diese endet am 26. Mai 2009. Ab dem 27. Mai werde ich wieder bei meinem vorherigen Arbeitgeber in Vollzeit zu arbeiten anfangen. Allerdings wird diese Vollzeitbeschäftigung nur bis zum 27. Juni andauern da ich dann wieder in Mutterschutz für meine jetzige Schwangerschaft gehen werde. Wie erechnet sich in meinem Fall der Zuschuss des Arbeitsgebers zum Mutterschutzgeld? Ich habe während meiner Elternzeit gar nicht gearbeitet. Wird diese Zeit trotzdem zur Berechnung herangezogen? Oder orientiert man sich an meinem Gehalt vor der Elternzeit?
Vielen Dank im voraus !
Mitglied inaktiv - 17.05.2009, 12:31
Antwort auf:
Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschutzgeld
Hallo,
es wird ein Durchschnitt vom letzten Jahr gebildet!
Ich zitiere nochmals das Ministerium:
"Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anpruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Moindesbetrag ist aber 300 €"
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.05.2009
Antwort auf:
Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschutzgeld
Also würde ich in meinem Fall Mutterschutzgeld nur Geld von der Krankenkasse bekommen oder würde der Mindestbetrag von 300 Euro noch dazukommen?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
Mitglied inaktiv - 18.05.2009, 20:35