arbeiten während der elternzeit und dann wieder schwanger

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: arbeiten während der elternzeit und dann wieder schwanger

hallo, ich beziehe bis einschließlich Juni 2020 elterngeld und meine elternzeit dauert bis Juni 2022. ich möchte ab Juli in einem anderen Betrieb bis zu 30 std arbeiten, da ich in meinem "alten" Betrieb nicht in teilzeit arbeiten kann. nun möchten wir allerdings ein 2.kind. welcher Betrieb muss das Mutterschaftsgeld bezahlen? und bei wem beantrage ich dann die elternzeit? und wenn ich bis zu der Geburt des 2.kindes gar nicht arbeite werden mir diese Monate mit 0Euro angerechnet oder? weil mir eine Person sagte dass es besser wäre man arbeitet in der Zeit gar nicht und bekommt dann das gleiche elterngeld wie bei dem 1.kind. aber das stimmt doch nicht oder? liebe Grüße nadine

von nadine0710 am 12.05.2020, 11:36



Antwort auf: arbeiten während der elternzeit und dann wieder schwanger

Hallo, Sie arbeiten TZ in EZ bei einem anderen AG. Das ARbeitsverhältnis ist auf die EZ befristet (üblicherweise). Wenn der Mutterschutz beginnt, kündigen Sie nach § 16 BEEG die EZ und damit automatisch den TZ-Vertrag. Sie bekommen MG vom Haupt-AG. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.05.2020



Antwort auf: arbeiten während der elternzeit und dann wieder schwanger

das klappt nur, wenn das zweite kind ca 16 monate nach dem ersten auf die welt kommt. du solltest wenn du mehr als mindestsatz und geschwisterbonus möchtest, arbeiten gehen. jeder monat zählt. du kannst, wenn der mutterschutz während der ez beginnt, diese auf einen tag davor beenden und erhälst mutterschaftsgeld vom ersten AG in voller höhe wie davor.

von mellomania am 12.05.2020, 11:49



Antwort auf: arbeiten während der elternzeit und dann wieder schwanger

Für dein neues Elterngeld ist das entscheidend was du in den 12 Monaten vor Geburt verdient hast, besser gesagt was du in den 12 Monaten vor Mutterschutz verdient hast da die Monate mit Mutterschaftsgeld wieder ausgeklammert werden. Das ist genau wie beim ersten Kind. Der Unterschied, die Monate wo du Elterngeld bezogen hast können zum Teil ausgeklammert werden. Bei Basis-EG bis zu längstens 12 Monate, bei EG Plus bis zu längstens 14 Monate. Wie lange du in EZ bist ist dabei völlig egal, da hat man dir Blödsinn erzählt. Um das volle EG wie beim ersten Kind zu bekommen, müsstest du also spätestens im September in den Mutterschutz gehen, wenn dein Kind im Juni19 geboren wurde und du EG plus bezogen hast. Da du scheinbar noch nicht schwanger bist, würde dein TZ-Gehalt jetzt zu einem großen Teil, oder auch ganz, dein neues EG ausmachen. Arbeitest du dagegen in der EZ gar nicht, würde jeder Monat nach dem 12ten oder 14ten Lebensmonat mit 0 € berechnet werden. Wie du es schon richtig erkannt hast. Wegen Mutterschaftsgeld, auch da hängt es davon ab was du machst. Du hast die Möglichkeit auch ohne Zustimmung deines eigentlichen AG die laufende EZ zum neuen Mutterschutz zu beenden. In dem Falle würde der VZ-Vertrag der ja in der EZ ruht, wieder aktiv werden und dein AG müsste das Mutterschaftsgeld nach VZ zahlen. Machst du dagegen gar nichts, also beendest du die laufende EZ nicht, ist der AG raus. Hast du einen in der EZ wo du dann arbeitest dann muss dieser das Mutterschaftsgeld zahlen, in Höhe TZ, hast du keinen, gibt es nur den Anteil von der KK. Wo du die EZ beantragst hängt davon ab wo du diese haben willst. Du kannst bei beiden die EZ melden, wobei man eigentlich bei dem wo man in TZ endet einen Vertrag abschließt der auf die EZ befristet ist, dieser würde dann eh enden wenn man die EZ beendet. Oder aber du meldest bei keinem die EZ an und gehst nach dem Mutterschutz eben wieder arbeiten oder du meldest bei dem VZ-AG EZ an, gehst aber bei dem anderen wo du nun in TZ arbeiten willst nach dem Mutterschutz in TZ arbeiten. Sofern der Vertrag wie gesagt nicht eh auf die erste EZ befristet war und du diese nicht beendest. Mein Rat wäre, suche dir einen AG für die EZ mit einem Vertrag der auf die EZ befristet ist. arbeite dort bis zum Mutterschutz. Dann beendest du zum neuen Mutterschutz bei deinem VZ-AG die laufende EZ, und meldest nach Geburt bei dem neue EZ für das zweite Kind an. Das was an EZ vom ersten Kind noch übrig ist kannst du dann direkt an die EZ vom 2ten dran hängen.

von Felica am 12.05.2020, 15:01



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