Ich habe mal eine Frage wegen des Antrages auf Kindergeld. Mein Lebenspartner hat 2 Kinder aus erster Ehe und ich habe ebenfalls 2 Kinder aus erster Ehe. Nun bekommen wir noch ein gemeinsames Kind. Muss ich nun alle 4 Kinder auf dem Antrag angeben, oder nur meine beiden, da ich die Antragstellerin bin?
Ich hoffe, das sie mir weiterhelfen können.
LG
Mitglied inaktiv - 12.05.2010, 11:26
Antwort auf:
Antrag Kindergeld
Hallo,
nur die weiteren Kinder des Antragstellers zählen als Zählkind. Also das gemeinsame plus die zwei des ANtragstelelrs.
Lesen Sie mal hier:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-Kindergeld.pdf (S. 18 ist ein Bsp)
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.05.2010
Antwort auf:
Antrag Kindergeld
Soweit ich weiss ist es relevant welche Kinder bei Euch leben im Haushalt.
Von daher gehe ich davon aus, dass nur Deine Beiden relevant sind, da in Eurem Haushalt auch für diese Beiden nur Kindergeld bezogen wird.
Und Euer gemeinsames dann als 3. Kind zählt.
Wir werden den Sohn meines Mannes aus erster Beziehung da gar nicht angeben, da er weder hier lebt, mein Mann auch kein Kindergeld erhält für ihn.
Mitglied inaktiv - 12.05.2010, 12:15