Frage: Anspruch auf Resturlaub?

Hallo Frau Bader, während der Schwangerschaft wurde meine Anstellung in einer sehr hohen Position, aus finanziellen Gründen der Firma, gekündigt. Per Arbeitsgericht erstritt ich eine Wiedereinstellung. Zu diesem Zeitpunkt im Mai 2001 hatte ich noch einen Resturlaub von 30 Tagen + 2 Tage Überstunden. Mein Sohn wurde Anfang Oktober 2001 drei Monate zu früh geboren. Ich war während der gesamten Schwangerschaft arbeitsunfähig. Mein Erziehungsurlaub endet am 8. Oktober 2004. Eine Rückkehr in die Firma halte ich aus persönlichen Gründen für kaum mehr möglich. Wie lang besteht noch der Anspruch auf Auszahlung des gesamten Resturlaubes? Wann verfällt dieser? Kann ich diese Auszahlung selbst schriftlich geltend machen oder sollte dies über einen Rechtsanwalt geschehen? MfG Cindy

Mitglied inaktiv - 09.12.2003, 00:28



Antwort auf: Anspruch auf Resturlaub?

Hallo, wenn Sie gar nicht mehr gearbeitet haben, haben Sie mit Beendigung des Vertrages einen Anspruch auf Auszahlung. Kann man selber gelten dmachen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.12.2003



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Anspruch auf Resturlaub nach der Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe aus dem Jahr 2013 einen Resturlaub von 19 Tagen (ich wurde ab Mai 2013 aufgrund eines Schlaganfalls krankgeschrieben, war im Anschluss im Wiedereingliederungsprogramm "Hamburgermodell" und danach aber sofort Schwanger und im Beschäftigungsverbot [derzeit 32SSW]). Steht mir dieser Resturlaub von 19 Tagen aus dem ...


Resturlaub von 2012 wie Verhält sich der Anspruch bei Teilzeit

Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank schon einmal für ihre Antwort auf meine kürzlich gestellte Frage wegen Teilzeiarbeit in Elternzeit! Ich werde das dritte Jahr nehmen und mit 20 Stunden arbeiten. Der Arbeitgeber zeigte sich telefonisch einverstanden, muss jetzt noch ein Schreiben dazu verfassen. Eine weitere Frage ist was mit meinem Restur...


Anspruch auf Resturlaub nach erneuter Elternzeit

Hallo, ich habe aus meiner ersten Schwangerschaft einen Resturlaub von 42 Tagen ausstehen. Nach der Elternzeit bin ich nahtlos ins nächste Beschäftigungsverbot gegangen und hatte somit nicht die Chance den Resturlaub in Anspruch zu nehmen. Aus der erneuten Schwangerschaft ergeben sich wiederum 16 Tage Urlaub. Wenn ich jetzt nächstes Jahr nac...


Welchen Anspruch habe ich auf meinen Resturlaub nach der Elternzeit?

Hallo Fr. Bader, ich bin Tierarzthelferin und hatte seit Beginn meiner Schwangerschaft Beschäftigungsverbot, das war im Oktober 2013. Am 06.07.2014 ist mein Söhnchen gesund und munter auf die Welt gekommen und meine Elternzeit haben wir bis Ende September 2015 vereinbart. Da es eine kleine Praxis ist können mich meine Chefs nicht in Teilzeit wiede...


Aufhebungsvertrag - Anspruch Abfindung und Resturlaub?

Guten Tag Frau Bader, ich habe bis 10.08.2016 Elternzeit und bin bis 31.12.2015 ganz zuhause. Zum Januar wollte ich Teilzeit-virmittags wieder arbeiten gehen aber mein Arbeitgeber könnte mir nur eine Stelle in Vollzeit im 3-Schicht-System "anbieten" oder einen Aufhebungsvertrag. Ich bin seit 01.01.2011 bei dem AG beschäftigt und ich habe noch Rest...


Wann habe ich mutterschutz Anspruch wenn ich resturlaub nehmen möchte?

Hallo Frau Bader, Und zwar habe ich et am 15.10.16, da ich bei einer 6 Tage Woche 36 Tage Urlaub/Jahr habe und schon 24 Tage in Anspruch genommen habe dachte ich mir das ich die restlichen 12 Tage vor den Mutterschutz dranhänge jetzt ist meine Frage wie sich das genau berechnet und wann ich dann in Mutterschutz gehe? Ich danke Ihnen schonmal. LG ...


Nach Elternzeit Resturlaub genommen - Anspruch auf Gehalt?

Hallo, meine Elternzeit ist am 09.10. geendet.Mein Arbeitgeber kann/will mich nurnoch wieder in Vollzeit beschäftigen.Direkt nach Beendigung der Elternzeit habe ich meinen Resturlaub von 15 Tagen + 1 Tag neuen Urlaub genommen und muss somit erst ab 01.11. wieder arbeiten.Nun wäre am 15.10. eigentlich die Gehaltszahlung fällig gewesen,aber ich ha...


Anspruch Resturlaub bei Wechsel von voll- auf Teilzeit nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, Folgende Problematik: Ich möchte von Voll- auf Teilzeit nach Rückkehr aus der Elternzeit arbeiten ( Beginn 08.12.17) Nun bin ich aber wieder schwanger ( neuer Beginn Mutterschutz 11.03.18) Ich habe Resturlaub aus meinem Mutterschutz 08.12.14-04.04.15-> da Frühgeburt . Aus meinem Arbeitsvertrag stehen mir 2,5 Tage pro Monat zu....


Anspruch Elterngeld bei Resturlaub-Auszahlung

Sehr geehrte Frau Bader unser Sohn wurde am 29.05.2018 geboren. Ich habe aber bereits meinen derzeitigen Job zum 30.09 gekündigt und würde noch gerne Elternzeit/Elterngeld vom 29.07 bis 29.09 nehmen. Also die vollen 2 Monate für den Vater. Da es mir diese Kurzfristigkeit nicht mehr gestattet den kompletten Rest-Urlaub zu verbrauchen hat mi...


Anspruch auf meinen resturlaub, nach elternzeit?

Hallo Frau Bader Und zwar wurde ich 2020 schwanger, mein Arbeitgeber hat mich dan sofort ins beschäftigungsverbot geschickt! Hab also von 2020 noch resturlaub! Dan war ich nach der Geburt 1,9jahre in elternzeit! Und hab erst wieder angefangen, hab gefragt wegen meinen resturlaub von 2020, und es wurde gemeint, der sei verfallen! ! Was ist re...