Hallo Frau Bader, während der Schwangerschaft wurde meine Anstellung in einer sehr hohen Position, aus finanziellen Gründen der Firma, gekündigt. Per Arbeitsgericht erstritt ich eine Wiedereinstellung. Zu diesem Zeitpunkt im Mai 2001 hatte ich noch einen Resturlaub von 30 Tagen + 2 Tage Überstunden. Mein Sohn wurde Anfang Oktober 2001 drei Monate zu früh geboren. Ich war während der gesamten Schwangerschaft arbeitsunfähig. Mein Erziehungsurlaub endet am 8. Oktober 2004. Eine Rückkehr in die Firma halte ich aus persönlichen Gründen für kaum mehr möglich. Wie lang besteht noch der Anspruch auf Auszahlung des gesamten Resturlaubes? Wann verfällt dieser? Kann ich diese Auszahlung selbst schriftlich geltend machen oder sollte dies über einen Rechtsanwalt geschehen? MfG Cindy
Mitglied inaktiv - 09.12.2003, 00:28