Hallo, ich erwarte mein 3. Kind. Vorraussichtlicher ET ist der 23.05.2008, mein Mutterschutz beginnt am 11.04.2008. Ich stand anderthalb Jahre in einem Arbeitsverhältnis als Angestellte, jedoch wurde der Betrieb zum 29.02.2008 geschlossen. Daher wurde mein befristeter Vertrag nur bis zum 29.02.2008 verlängert. Seit dem 13.02.2008 habe ich ein Beschäftigungsverbot bis zum Beginn des Mutterschutzes. Nun erhalte ich also kein Arbeitslosengeld sondern habe Krankengeld bei der Krankenkasse beantrag (dort wird noch geprüft). Habe ich Anspuch auf Mutterschaftsgeld, auch wenn mein Vertrag vor Beginn der Schutzfrist geendet hat, ich aber noch in Arbeit stehend ein Beschäftigungsverbot erhalten habe? Wenn ja, wo muß ich das Mutterschaftsgeld beantragen? Wenn nein, welche Gelder könnte ich beantragen als Überbrückung zwischen Krankengeld (nur bis 11.04.08) und Elterngeld (ab 8 Wochen nach der Geburt)? Ich hoffe sie können mir weiter helfen. Vielen Dank!
Mitglied inaktiv - 31.03.2008, 12:16