Frage: Anspruch auf Gast - Kindergarten?

Hallo Frau Bader So nun haben wir schon Dezember und in 2-3 Monaten laufen die Termine für die Kindergarten Einschreibung. Ich wohne in einem Dorf und es gibt auch hier nur einen Kindergarten. Leider ist dieser sehr schlecht gemacht. Ich will auf keinen Fall mein Kind dort rein tun. Im nächsten Dorf ca 5-10 Km gibt es noch einen Kindergarten, der meinen Bedürfnissen gerecht werden würde. Nun habe ich dort angerufen und mich erkundigt wie diese Anmeldung abläuft. Die Leiterin des Kigas meinte ich muss das über meine Gemeinde bestätigen lassen, das es dort als Gast Kind genehmigt wird. Was kommt da auf mich zu?? Dürfen sie Gast Kinder ablehnen?? Was muss ich bei dem Gast Kiga alles beachten?? Lg MamaEla

von MamaEla08 am 16.12.2011, 07:12



Antwort auf: Anspruch auf Gast - Kindergarten?

Hallo, Sie haben nur Anspruch in der eigenen Gemeinde o wenn beide zustimmen, wegen der Kosten Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.12.2011



Antwort auf: Anspruch auf Gast - Kindergarten?

hallo ich glaube,das erstmal die kinder aus der umgebung angenommen werden und wenn dann noch plätze frei sind können noch kinder aus der umgebung angenommen werden. wie das rechtlich aussieht kann ich dir nicht sagen,so läuft es hier. ich hab louis schon kurz nach der geburt angemeldet,gibt es bei euch richtig feste termine? meine große war ja auch in dem kiga und die leiterin sagt mir ich soll louisa direkt nach der geburt anmelden!

von CKEL0410 am 16.12.2011, 10:49



Antwort auf: Anspruch auf Gast - Kindergarten?

Hi, wir haben das vor einiger Zeit auch erfragt: Du kannst grundsätzlich dein Kind in JEDEM Kindergarten anmelden. ABER: Zuerst werden die Kinder der eigenen Gemeinde aufgenommen. Die restlichen Plätze können an Kinder von außerhalb vergeben werden. In diesem Fall gibt es zwei Möglichkeiten: a) du trägst die Kindergarten kosten komplett selbst (erhälst keine Zuschuss der Gemeinde!!! Erkundige dich GENAU, was da kostet!!!) b) die WOHNORTgemeinde bestätigt, dass das Kind nicht im gemeindeeigenen KiGa betreut werden kann und die Gemeinde daher die Gebühren für den Kindergarten in der anderen Gemeinde anteilig übernimmt. Das wird logischerweise nicht ganz einfach, wenn es in der Heimantgemeinde ausreichend Plätze gibt. Viel Erfolg! Annette

von momworking am 17.12.2011, 14:50



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