Anrechnung Gehalt auf Elterngeld bei Überschneidung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anrechnung Gehalt auf Elterngeld bei Überschneidung

Hallo liebe Frau Bader, wir erwarten am 26.6. (zumindest errechnet) unser zweites Kind. Mein Mann würde gern den 1. und 7. Lebensmonat Elternzeit nehmen und Elterngeld beziehen. Sein Gehalt bekommt er aber immer am 15. des Folgemonats - das Gehalt vom Monat Juni also am 15.7., in dem Monat, wo er auch Elterngeld beziehen möchte. Kommt es da zu einer Überschneidung bzw. Anrechnung? Würde ggf. das Juni-Gehalt anteilig auf die 5 Tage vom 26.-30.6. angerechnet werden? Vielen Dank!

von fabsy am 11.03.2015, 14:35



Antwort auf: Anrechnung Gehalt auf Elterngeld bei Überschneidung

Hallo, ja, denn das EG wird immer in Lebensmonaten gerechnet Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.03.2015



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