Ärger mit den Nachbarn wegen unserem 3 jährigem

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Ärger mit den Nachbarn wegen unserem 3 jährigem

Hallo, ich hoffe sie können mir weiterhelfen, welche Rechte wir haben. Wir sind vor zwei Monaten in unsere Wohnung gezogen. Wir haben zwei Kinder im Alter von 11 und 3 Jahren. Unser Kleiner geht jeden Abend um 19 Uhr ins Bett und ist morgens um 6 Uhr topfit. Der Große geht immer um 20 Uhr ins Bett. Somit ist also ab 20 Uhr absolute Ruhe bei uns. Unsere Nachbarn (unter uns) beschweren sich nun über uns, wir wäre viel zu laut. Sie würden jeden morgen um 6 Uhr wach durch unser Kind und unserer Lautstärke. Ich versuche natürlich dem Kleinen beizubringen, das man morgens nicht durch die Wohnung laufen soll und das er nicht so laut sprechen, singen etc. soll. Aber das klappt leider noch nicht so gut. Wenn unser Kleiner einen Trotzanfall bekommt, äußert sich das leider in einen Schreianfall. Ich bring ihn dann für 3 min in sein Zimmer, weil ich das SChreien selber schrecklich finde. Aber was soll ich machen?? Nachgeben und ihm seinen willen lassen, damit unsere Nachbarn ihre Ruhe haben. Die haben übrigens selber ein Kind, die Kleine ist fast 5 und auch wir hören sie schreien und die Mutter schimpfen. Darüber würde ich mich aber nie aufregen. In der Woche sind beide Kinder unterwegs der Kleine ist bis 14 Uhr im Kindergarten und der Große kommt immer erst um 17.30 Uhr nach Hause. So das es Tagsüber immer ruhig ist. Natürlcih ist es bei uns schon mal lauter, allein wenn sich die beiden Jungs streiten...was ich leider nicht verhindern kann. Ich greife allerdings sofort in laute Situationen ein. Mittlerweile erwische ich mich...egal um welche Uhrzeit das ich meine Kinder permanent zur Ruhe ermahne. Die Nachbarn haben sich bei unserem Vermieter beschwert (das weiß ich von unserem Hausmeister). JEtzt heißt es wir würden uns permanent anschrein, Gegenstände schmeißen und morgens um 5 Uhr schon Krach machen. Das stimmt aber nicht, wie kann ich mich nur dagegen wehren. Letzte Woche war der Kleine zweimal Nachts wach, er hat oft Beinschmerzen (Wachstumsprobleme) und dann weint er auch Nachts. Ich tröste ihn dann, was soll ich denn sonst mahcen?? Es sind doch Kinder u keine Maschinen. Welche Rechte haben wir?? Darf mein Kleiner schon um 6 Uhr aufstehen und normale Kindergeräusche machen?? Darf er auch mal einen Trotzanfall haben oder soll ich nachgeben?? Mich würde freuen, wenn sie mir weiterhelfen! Denn ich fange an mich in meiner Wohnung nicht mehr wohlzufühlen. Ich hab auch keine Lust meine Kinder ständig zu ermahnen...selbst wenn der Kleine morgens singt oder lacht bekomme ich schon gewissensbisse! Vielen Dank im voraus Sandra

Mitglied inaktiv - 01.05.2005, 08:35



Antwort auf: Ärger mit den Nachbarn wegen unserem 3 jährigem

Hallo, Kinder dürfen lachen, spielen, laut sein!! Laute Kinder - leider ein Dauerthema vor den Gerichten. Doch eins ist in allen Urteilen gleich: Die Kleinen dürfen spielen, draußen genauso wie drinnen. Und sie dürfen laut sein, sogar während der Ruhezeit von 13 bis 15 Uhr (OLG Düsseldorf, AZ U 51/95). Das Amtsgericht Hamburg-Altona machte grundsätzlich klar, dass man die Unterlassung von Kinderlärm gar nicht verlangen kann (AZ 316 C 510/01). Manchmal kommt auch noch heftiges Schimpfen der Eltern dazu. Auch dagegen ist nichts zu machen: "Laute Ermahnungen sind hinzunehmen", urteilte das Amtsgericht Hamburg (AZ 32C608/00). Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.05.2005



Antwort auf: Ärger mit den Nachbarn wegen unserem 3 jährigem

Hallo Sandra, wir haben leider das gleiche Problem, nur unsere Mieter unter uns haben keine Kinder und erwarten von uns jetzt, das wir unsere Kinder am Wochenende morgens vor dem Fernseher parken. Ich habe im Internet eine tolle Seite gefunden, wo ich mich mal schlau gemacht habe. Schau mal unter www.kinderinfo.de/recht/laerm.htm Da findest du ganz viele Urteile und Infos. Vielleicht hilft dir die Seite weiter. Liebe Grüe --Wer Kinderlärm als lästig empfindet, hat selbst eine falsche Einstellung zu Kindern... (Zitat)--

Mitglied inaktiv - 01.05.2005, 21:24



Antwort auf: Ärger mit den Nachbarn wegen unserem 3 jährigem

Dein Beitrag hat mich sehr bewegt. Wir haben zwei Mäuse (1,5 und 4) und bei uns ist auch einiges los. Unsere neuen nachbarn empfinden uns auch zu laut und ich habe mich deswegen im Internet rechtskundig gemacht. Fazit: Kinder haben ein Recht darauf, Lärm zu machen (Lachen, Spielen, Schrein). Die üblichen Ruhezeiten sind auf Kinder nicht anwendbar. Es wird von den Eltern nur abverlangt, vermeidbaren Lärm (z.B. Kinder spielen mit dem Fußball in der Wohnung, oder spielen den Fußball gegen das Garagentor) abzustellen. Es kann Dir diesbezüglich garnichts passieren - auch nicht von Seiten des Vermieters. Wenn Du mit Deinen Nachbarn noch normal reden kannst, würde ich Ihnen das mal klarlegen (haben wir auch gemacht). Ich finde Leute zum kot+en, die Familien das Leben schwer machen. Kinder sind nun mal so.

Mitglied inaktiv - 03.05.2005, 01:46



Antwort auf: Ärger mit den Nachbarn wegen unserem 3 jährigem

Dein Beitrag hat mich sehr bewegt. Wir haben zwei Mäuse (1,5 und 4) und bei uns ist auch einiges los. Unsere neuen nachbarn empfinden uns auch zu laut und ich habe mich deswegen im Internet rechtskundig gemacht. Fazit: Kinder haben ein Recht darauf, Lärm zu machen (Lachen, Spielen, Schrein). Die üblichen Ruhezeiten sind auf Kinder nicht anwendbar. Es wird von den Eltern nur abverlangt, vermeidbaren Lärm (z.B. Kinder spielen mit dem Fußball in der Wohnung, oder spielen den Fußball gegen das Garagentor) abzustellen. Es kann Dir diesbezüglich garnichts passieren - auch nicht von Seiten des Vermieters. Wenn Du mit Deinen Nachbarn noch normal reden kannst, würde ich Ihnen das mal klarlegen (haben wir auch gemacht). Ich finde Leute zum kot+en, die Familien das Leben schwer machen. Kinder sind nun mal so.

Mitglied inaktiv - 03.05.2005, 01:48



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