Hallo,
einen Vater ist auf der Geburtsurkunde meines Sohnes (2 Jahre) nicht angegeben. Was passiert wenn ich sterben sollte ? Wie kann ich mich absichern, daß mein Sohn zu meinem Lebenspartner (der nicht bei uns wohnt) kommt der für ihn der Papa ist ?
Vielen Dank
Bettina
Mitglied inaktiv - 17.12.2000, 21:46
Antwort auf:
Ähnliche Frage wie Sabine und Mima, wg. Testament
Liebe Bettina, im Grunde stimme ich Claudia zu. Zeugen sind llerdings nicht erforderlich. Und es ist auch nicht sicher, ob der Freund das Kind bekommt. Das entscheidet das Vormundschaftsgericht im Kindswohlinteresse.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.12.2000
Antwort auf:
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Liebe Bettina,
auch ich habe mich mit diesem Thema lange beschäftigt.
Mein Sohn ist 5 Wochen und der KV auch nicht in der Geburtsurkunde angegeben. Beim Jungendamt jedoch ist die Vaterschaft anerkannt und hinterlegt.
Auch mein neuer Lebenspartner soll, falls mir was passieren sollte, meinen Sohn behalten.......er kennt ja auch nur ihn als Papa....wie bei dir.
Am besten du hinterlegst ein sogenanntes "Sorgerechtstestament".
Ein kurzes Schreiben, indem du sagst, wer für dein Kind sorgen sollte und wieso. Das hinterlegst du am besten beim zuständigen Amtgericht. Dieses Testament muß handschriftlich sein und von 2 Zeugen unterschrieben werden.
Falls wirklich was passieren sollte, wird dann dein Wunsch mit einbezogen und geprüft.....und meistens wohl auch statt gegeben. Habe da schon mehrere Urteile gelesen. Ein Garantieschein ist dies aber leider allerdings auch nicht.
Gruß
Claudia
Mitglied inaktiv - 18.12.2000, 18:21