Hallo,
am 15.07.2003 ist mein dreijähriger Erziehungsurlaub beendet. Ich bin bei einem Arbeitgeber mit aktuell ca. 5000 MA beschäftigt. Meinen Arbeitsplatz gibt es seit ca. einem Jahr nicht mehr, da eine gesammte Abteilung in eine eigenständige Firma überführt wurde, ich aber MA der Ursrungsfirma geblieben bin. Daher habe ich unterhalb des Vorsands keine (ehemaligen) Chefs mehr in der Firma und mein Kontakt geht direkt über die Personalabteilung. Nach einer Betriebsvereinbarung (analog zum Hamburger Beamtengesetz §89)habe ich im Februar 2003 eine Reduzierung meiner Arbeitszeit beantragt (ich bin Vollzeitbeschäftigt) und noch keine Zustimmung oder Ablehung erhalten.
Noch wird ein Arbeitsplatz für mich gesucht. Ich habe aber bis heute noch nichts offizielles.
Was muß ich am 15.07. machen, wenn es auch in den nächsten 12 Tagen keine offizielle Vereinbarung gibt?
Vielen Dank im voraus für die Antwort
Stephanie
Mitglied inaktiv - 02.07.2003, 11:57
Antwort auf:
Ablauf Erziehungsurlaub
Hallo,
Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn:
- mind 15 AN ohne Azubis da sind
- Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten
- Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen
- Sie dies dem AG mind. 8 Wo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben
- dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG plausibel darlegen)
- die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung eingeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig,. Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet.
Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (zB zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigugn getroffen werden.
Schreiben Sie den AG an und bitten Sie unter Fristsetzung um verbibndl. Antwort.
Sonst müssen Sie erst mal normal arbeitengehen bis zur Klärung.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.07.2003