Hallo Frau Bader!
Speziell konnte ich meine Frage nicht alleine beantworten, deshalb suche ich eine Antwort bei Ihnen!
Ich bin in der 22.SSW und habe eine Vollzeitstelle. Da im laufe der Schwangerschaft eine Art Gesichtslähmung autrat war ich 2012-5 Wochen krankgeschrieben, bin dann wieder arbeiten gegangen. (ich arbeite in der Verkaufsbranche-den ganzen Tag stehen,bedienen,Ware ein u. auspacken, saubermachen u.s.w.) Da in letzter Zeit der Bauch sehr weh tat-bedingt durch bücken u. stehen ließ ich mich 2 Wochen krankschreiben. Im moment habe ich Rückenschmerzen u. habe mir Massagen verschreiben lassen.
Meine Frage:
Ich kann doch nicht ständig 1 Woche lang arbeiten, dann bin ich wieder krank. Irgendwann bekomme ich dann kein Gahalt mehr sondern nur die 68% Krankengeld? Mein Arbeitsplatz bietet mir keinen anderen Einsatzbereich an wo ich geschont werden könnte, das ist bei uns nicht möglich. Wieso stellt die Frauenärtztin mir kein Beschäftigungverbot aus bis ich in den Mutterschutz gehe? Man hat eh schon überlegt ob man in der heutigen Zeit nochmal ein Kind bekommt und dann kann man noch nicht mal in Ruhe schwanger sein, ständig sind irgendwelche Schmerzen da. Wieso stellt sie sich so mir in den Weg?
von
kerzenschein
am 01.02.2013, 21:53
Antwort auf:
Ab wann stellt die Frauenärztin ein Beschäftigungsverbot aus?
Hallo,
Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt:
BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen.
der Frauenarzt muss entscheiden, ob die Tätigkeit, die Sie ausüben, zu einem Beschäftigungsverbote führen kann.
KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu.
Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich.
Beim EG darf sich beides nicht negativ auswirken (wenn die Krankschreibung krankheitsbedingt war).
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.02.2013
Antwort auf:
Ab wann stellt die Frauenärztin ein Beschäftigungsverbot aus?
Hi..
soweit ich weiß sind Rückenschmerzen etc kein Grund für ein BV.. da leiden nahezu alle schwangere drunter.. wärend meiner ersten SS habe ich Vollzeit bis zum ende in der Klinik gearbeitet mit Patienten etc.. hab teilweise viel gehoben, fast immer gestanden etc.. hatte am ende starke rückenschmerzen und Symphysen schmerzen bin vom Kreislauf her sogar ein paar mal umgekippt.. in dem fall war es erst mal der Arbeitgeber der meinen Arbeitsplatz dann ensprechend der Mutterschutzbestimmungen umgestalten musste..
Hast du mit deinem Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung ausgefüllt???
kann dein Arbeitgeber dir alternativen geben oder dir mehr Pausen etc einräumen so sind schmerzen in dem sinne kein Grund für ein BV sondern nur wenn gesundheit und leben der Mutter oder des kindes in gefahr sind..
ein BV wegen schwangerschaft gibt es nicht..
daher kann oder möchte dir die ärztin das wohl nicht ausstellen..
geht es also um die ART der ARBEIT müsste dann dein Arbeitgeber ein BV ausstellen indem er bestätigt das er dir keine andere Arbeit geben kann..
ansonsten kannst du dich an den Arbeitsschutz wenden wenn du das gefühl hast das dein Arbeitgeber die Mutterschutzbedingungen missachtet..
bei meiner 2. SS habe ich nun ein BV bekommen da ich die ersten 3 monate blutungen hatte, Hämatome in der gebärmutter und in einer praxis gearbeitet habe in der wir nur zu zweit waren.. somit war ich mit den patienten alleine in der Praxis oder alleine auf Hausbesuch (mit Chefin im wechsel).. meine Fachärztin hat nur ein Attest ausgestellt welche dinge ich aufgrund der Komplikationen nicht machen DARF und meine Chefin hat dann ein BV ausgestellt da sie es in ihrer Praxis von den gegebenheiten nicht leisten kann bzw keine alternativen Tätigkeiten für mich hat..
Also:
Rückenschmerzen etc sind kein Grund für ein BV
liegt es an deiner TÄTIGKEIT das du denkst hier wird dein Recht nicht berücksichtigt so musst du evtl mit deinem Arbeitgeber sprechen (Gefährdungsbeurteilung ausfüllen?) oder mit dem Arbeitsschutz in Kontakt treten..
lg
von
poi3
am 01.02.2013, 22:52
Antwort auf:
Ab wann stellt die Frauenärztin ein Beschäftigungsverbot aus?
Das ist doch jetzt ein Witz, oder?
Du bist schwanger und nicht krank. Ich hoffe, dass du kein BV bekommst. Sondern die Frauen, bei denen wirklich das Leben von Mutter und Kind gefährdet sind.
Und nur so nebenbei, das Elterngeld liegt auch nur bei 67 %. Also kann man da nicht mal in Ruhe - auf Kosten der Steuerzahler - zu hause bleiben.
von
pickpick
am 03.02.2013, 01:12
Antwort auf:
Ab wann stellt die Frauenärztin ein Beschäftigungsverbot aus?
Natürlich gibt es ein Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft und das kann der Frauenarzt oder auch der Arbeitgeber von Anfang an ausstellen,du bekommst dann dein Gehalt von der Krankenkasse,es ist also für den Arbeitgeber kein Nachteil.Ich bin Krankenschwester und schweres Heben,Keime usw konnten nicht ausgeschlossen werde und nachdem ich meine Frauenärztin drauf angesprochen habe,hat sie es ausgestellt.Klar ist ne SS keine Krankheit,aber man braucht sich und das Baby ja auch nicht unnötig gefährden.Das dankt einem nacher niemand,wenn mit dem kind was ist.
Gruß K.
von
katja0409
am 03.02.2013, 13:58