Hallo, ich beziehe seit 05/06 ALG I. Die Aussichten auf einen neuen Job sind eher bescheiden. Daher möchte ich im Herbst noch ein Aufbaustudiengang machen. Muss ich das AA davon informeiren? Wird mir dann das ALG I gekürzt oder gestrichen? Wenn ich einen neuen Job antrete, kann ich ja das Studium jederzeit beenden. LG, Claudine
Mitglied inaktiv - 09.05.2006, 22:01