Hallo Frau Bader,
ich muss mich schon wieder an Sie wenden, da das hiesige Gewerbeaufsichtsamt lt. derer Aussage nichts machen kann und gleich zum Anwalt ohne Rechtschutzversicherung kann ich leider auch nicht.
Also, ich habe nach Ende meiner Elternzeit aufgrund einer erneuten Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erteilt bekommen. Jedoch zahlt mein AG nicht. Nach Zahlungsaufforderung bekam ich jetzt die Nachricht, dass ich unentschuldigt fehlen würde, denn das Beschäftigungsverbot würde die Voraussetzungen des § 3MuSchG nicht erfüllen und somit hätte ich meine Arbeit aufnehmen müssen. Auch eine Klarstellung mit meinem behandelnden Arzt hätte sie nicht weitergebracht. Ich solle nächste Woche kommen, damit man mir einen anderen Arbeitsplatz zuweisen könnte. Und nun? Was kann ich denn tun?
Danke und viele Grüße
Susi
Mitglied inaktiv - 14.07.2004, 14:09
Antwort auf:
AG lehnt Beschäftigungsverbot ab
Hallo,
verstehe ich nicht. Liegt denn kein Attest vom Arzt in SChriftform vor?
Wenn das gewerbeaufsichtsamt behauptet, nicht zuständig zu sein, würde ich dies (ist Ländersache) auf der Seite www.bmfsfj.de klären.
Oder rufen Sie beim Landesministerium für Arbeit u Soziales an. So kann es ja nicht gehren.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.07.2004
Antwort auf:
AG lehnt Beschäftigungsverbot ab
Hallo Frau Bader,
erstmal vielen lieben Dank für Ihre Unterstützung.
War gestern beim Anwalt, da mich mein AG mehr oder weniger tyrannisiert. Lt. Anwalt würden die jetzt ein Spielchen spielen (das sie auch gesetzlich dürften!), um evtl. nicht zahlen zu müssen.
Aber das Beschäftigungsverbot durch meinen Arzt bleibt bestehen und es liegt auch in schriftlicher Form vor.
Allerdings nur für die Ausübung meiner Bürotätigkeit und nun muss ich morgen nochmals zum Arzt wegen eines generellen Beschäftigungsverbotes. Danach übergebe ich die Sache dem Anwalt, weil ich nicht mehr kann und seit ein paar Tagen Wehentätigkeiten in der 18SSW habe.
Nochmals Danke und Gruß
Susi
Mitglied inaktiv - 15.07.2004, 15:28