Sehr geehrte Frau Bader,
ich bin in der 30. Woche schwanger und seit der 19. SSW von meinem FA krankgeschrieben.
Als ich vorhin auf mein Konto guckte habe ich für Januar 6,12 EUR Lohn bekommen :-( Lohnfortzahlung ist wohl beendet. Dachte die Firma zahlt weiter und holt sich das von der KK wieder....die zahlt aber bei geringfügig Beschäftigten kein Krankengeld (bin über meinen Mann familienversichert) :-(
Ich arbeite bei einer mobilen Krankenpflege im "Essen auf Rädern" Dienst.
Habe morgen VU. Will meinen FA dann auf ein Beschäftigungsverbot ansprechen.
Falls ich ein Beschäftigungsverbot bekommen sollte, zahlt dann die Firma oder KK dann wieder???
Ich danke Ihnen für Ihre Antwort.
LG
Bianca
Mitglied inaktiv - 10.02.2010, 12:11
Antwort auf:
400 EUR Job und Beschäftigungsverbot??
Hallo,
Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt:
BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen.
KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu.
Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.02.2010