Hallo,
ich habe schon einen Sohn der am 19.05.2013 geboren ist. Ich habe 1 Jahr Elternzeit beantragt und nun bin ich wieder gewollt schwanger, der ET ist der 21.09.2014. Meine Elternzeit endet am 15.07.2014 und mein Mutterschutz würde am 8.8.2014 beginnen, d.h. da wären 3 Wochen luft. Muss ich da jetzte auf die Arbeit oder soll ich noch mal Elternzeit beantragen, aber dann müsste ich das ja dann wieder vorzeitig beenden? Wie muss ich mich jetzt verhalten?
Danke schon mal und liebe Grüße
von
Chrissy2612
am 28.01.2014, 13:07
Antwort auf:
2. Kind kommt kurz nach ende der Elternezeit
Hallo,
da Sie keinen Anspruch auf Verlängerung haben, würde ich mal mitd em Ag reden - der wird auch kein Interesse daran haben, Sie nur 3 Wochen zu beschäftigen.
Sie sollten dann aber die EZ am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes beenden.
Sie haben jedoch einen Anspruch, die drei Wochen arbeiten zu gehen, wenn Sie dies möchten - um höheres EG zu bekommen (macht wahrscheinlich nicht soviel aus).
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.01.2014
Antwort auf:
2. Kind kommt kurz nach ende der Elternezeit
Wenn Dein Kind am 19.05. geboren ist und Du ein Jahr Elternzeit genommen hast, dann musst Du am 19.05.2014 wieder arbeiten.
Somit wären es knapp 3 Monate bis zum neuen Mutterschutz.
Und die solltest Du arbeiten wenn Du nicht möchtest dass Du 3 Nullmonate fürs neue Elterngeld in der Berechnung hast.
Die zeigen den Schnitt arg nach unten.
Du könntest versuchen zu verlängern und dann Teilzeit in Elternzeit arbeiten da Du weniger als 2 Jahre genommen hast kann der AG das ablehnen.
Wenn er zustimmt kannst Du zum Beginn des Mutterschutzes die Elternzeit beenden und bekommst volles Mutterschutzgeld.
von
Sternenschnuppe
am 28.01.2014, 14:04