Hallo, ich müsste am 24.08. wieder arbeiten gehen (Ende meiner Elternzeit v. 3 Jahren) Ich bin nun wieder schwanger (8. SSW) und habe ein individuelles Beschäftigungsverbot von meinem Arzt erhalten. Nun meine Fragen: 1. Wer teilt meiner KK das Beschäftigungsverbot mit? Ich oder mein AG? 2. Erhalte ich weiterhin monatlich mein Gehalt von meinem AG so als würde ich arbeiten gehen? Ist er dazu verpflichtet mir das monatliche Gehalt zu zahlen oder kann er sich weigern? Vielen Dank und liebe Grüße Conny
Mitglied inaktiv - 17.08.2009, 12:03