Hallo,
ich habe inzwischen gegensätzliche Aussagen gehört, was die Berechnung von Kindsunterhalt angeht: mein Lebensgefährte ist geschieden, wir haben zusammen einen Sohn. Er hat aber auch noch einen 15 jährigen Sohn aus 1. Ehe. Da seine Exfrau ständig drauf aus ist, wie sie noch mehr Kindsunterhalt von ihm fordern kann, ist nun meine Frage: wenn wir jetzt heiraten und mein Lebensgefährte dann in die Lohnsteuerklasse III kommt, profitiert die Exfrau dann auch wieder, weil er mehr Netto hat (ich aber ja weniger)? Der eine Anwalt sagte, es würde immer nur die Lohnsteuerklasse I zugrunde gelegt, der andere sagt, es wird die zur Berechnung genommen, die tatsächlich vorhanden ist. Was stimmt nun?
Viele Grüße
von
Kerstin75
am 30.01.2013, 07:48
Antwort auf:
2. Ehe, welche Steuerklasse für Kindsunterhalt?
Hallo,
wenn ein Forumsbesucher anwaltlich vertreten ist, darf ich nichts dazu sagen. Das sieht das Standesrecht so vor. Hier gilt der Spruch: „Eine Krähe…“
Tut mir Leid.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.01.2013
Antwort auf:
2. Ehe, welche Steuerklasse für Kindsunterhalt?
Die 3 wird dann genommen.
War hier auch so, mann hat noch 2 Töchter.
Das was ich weniger hatte , hatte er mehr, beziehungsweise dann die Ex.
Selbst bei einem Rpückwechsel oder wechsel auf 4/4 würde er mit der 3 weiter berechnet werden, da er sich ja absichtlich schlechter stellt.
Fair ist anders :-(
von
Sternenschnuppe
am 30.01.2013, 08:13
Antwort auf:
2. Ehe, welche Steuerklasse für Kindsunterhalt?
Für diesen Fall ist es sinnvoll, dass ihr beide nach einer Eheschliessung Steuerklasse IV nehmt und er eben nicht die III, denn sonst bezahlst du für sein Kind indirekt Unterhalt.
von
Pamo
am 30.01.2013, 09:04