Kinderkrippe Zusatz zu gestern

 Christiane Schuster Frage an Christiane Schuster Sozialpädagogin

Frage: Kinderkrippe Zusatz zu gestern

Hallo Fr. Schuster, gestern hatte ich Ihnen schon den Vorfall in der Kinderkrippe geschildert und Sie meinten auch,dass das Geschrei von der Erzieherin nicht überzubewerten sei. Nun ja - heute hatte ich meinen Kleinen wieder dort, wollte ihn um 17.00 Uhr abhholen, war ca. 16.45 Uhr dort. Als ich mein Auto einparkte sah ich den Kleinen schon im Garten herumlaufen. Ich ging hinein und stellte fest, dass mein Sohn dort in dünnen Strumpfhosensocken durch den Garten lief, ganz allein, ohne Aufsicht, als einziger ohne Schuhe. Ich habe ihn gleich auf den Arm genommen und zu der einen Erzieherin (die, die am Freitag so herumgeschrieen hatte) gesagt:"Das ist aber wirklich nicht gut!" Voraufhin sie mir nur lächelnd sagte: "DAs kann aber höchstens nur eine Minute gewesen sein, wir waren gerade beim Schuhe anziehen". Die Andere suchte gerade in einem Chaos von Schuhen. Also DAS ist doch nun wirklich nicht mehr entschuldbar, oder sehen sie das anders. Ich habe auch kein Wort des Bedauerns gehört von der Erzieherin. Er war jetzt 4x dort, 2x ist mir etwas negatives aufgefallen! Was raten Sie mir als weitere Vorgehensweise? Ich habe ein Monatsbeitrag bezahlt und möchte natürlich nicht gemäß der 3monatigen Kündigungsfrist entsprechend zahlen. Ich wohne in einer Kleinstadt und gehe noch in 2 Spielkreisgruppen, meinen Sie man könnte denen vorschlagen einen so aus den Vertrag lassen, wenn man sie halt nicht negativ über diesen Schei....laden äußert? Vielen Dank für Ihr Antwort. Freundliche Grüße Sabine

Mitglied inaktiv - 11.03.2002, 20:42



Antwort auf: Kinderkrippe Zusatz zu gestern

Hallo Sabine Wahrscheinlich wird die Einrichtung sich nicht auf Ihren Vorschlag einlassen, dass Sie versprechen, nicht negativ über die Einrichtung zu berichten, wenn Sie vorzeitig aus den Vertragsbedingungen austreten können. Sie werden sich erpresst fühlen.- Allerdings bin auch ich der Meinung, dass gerade bei neu hinzugekommenen Kindern besonderer Wert auf eine kontinuierliche Aufsicht gelegt werden sollte und teile Ihre Ansicht, dass in Ihrer zuletzt beschriebenen Situation die Aufsichtspflicht erheblich verletzt wurde. Haben Sie sich endgültig für eine Auflösung des Vertrags entschieden, bleibt Ihnen "nur" noch ein klärendes Gespräch mit der Erzieherin und ggf. mit der nächst höheren Aufsichtsperson oder eine Dienstaufsichts-Beschwerde, falls der Vertrag nicht in "gegenseitigem Einvernehmen" gelöst werden kann, da noch nicht einmal eine meist vorhandene Probezeit von 4 Wochen abgelaufen ist.- Viel Glück und: bis bald?

von Christiane Schuster am 12.03.2002



Antwort auf: Kinderkrippe Zusatz zu gestern

Nachdem Du Dir eigentlich schon sicher bist, daß Du die Kinderkrippe kündigen willst, kann Dir Fr. Schuster wahrscheinlich auch nicht helfen, da es sich eher um ein rechtliches Thema handelt. Red halt mit der Krippenleitung, daß Du unzufrieden bist, Dein Kind sofort herausnehmen möchtest und sie Dir die sofortige Kündigung bestätigen soll. Gibt es denn keine zweite Gruppe in der Krippe? Du könntest wechseln. Aber ich glaube weiterhin, daß diese wenigen Momentaufnahmen nicht geeignet sind ein vollständiges Urteil zu bilden. Nimm doch Dein Recht in Anspruch einen Tag dort zu verbringen. Servus Karin

Mitglied inaktiv - 11.03.2002, 21:21



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