Lieber Herr Posth,
meine Tochter (4,5 Jahre) war im ersten Jahr nach der Geburt auf ihre Schwester (1,5 Jahre) ziemlich eifersüchtig. Das hat sich gelegt, und die Große "spielt" auch mit der Kleinen. Allerdings findet sie es vor allem witzig mit ihrer kleinen Schwester vor allem "Quatsch" zu machen. D.h sie macht ihrer kleinen Schwester alles nach, Krabbeln, Reden, Sachen aus dem Einkaufswagen werfen etc. Das ist lustig bis ziemlich ärgerlich. Ihre kleine Schwester zieht gerne (auch einfach so) an ihren Haaren, oder haut sie. Manchmal zieht sie zurück oder haut zurück. Zwar sage ich auch der kleinen Schwester, dass sie das nicht darf aber besonders der Großen sage ich, sie soll das lassen. Meine Frage ist: Wie kann ich am besten reagieren? Ich habe unterschiedliche Erwartungen an beide Kinder und reagiere bei beiden ebenso unterschiedlich, gerade wenn es um Handgreiflichkeiten geht. Offenbar findet das meine große Tochter ungerecht. Viele Grüße Iris
von
Trish
am 19.12.2011, 09:38
Antwort auf:
Wie verhalte ich mich bei Geschwisterstreit richtig?
Hallo, Geschwisterrivalität ist ein großes Problem in fast allen Familien. In gewisser Form bereiten aber die Erfahrungen, die die Kinder hierzu in ihrer Familie machen, ganz gut auf das spätere Leben vor. Als Eltern kann man nur selten gerecht entscheiden, welchem Kind man jetzt Recht gibt und welchem nicht. Darf die Ältere Ihrer Töchter also albern sein und die Kleine kopieren oder sogar nachäffen, oder beleidigt sie sie damit? Darf die Kleine der Älteren in die Parade fahren und ihre Sachen durcheinanderbringen oder muss man ihr das verbieten ohne gleich diese nun zu beleidigen. Das sich Kinder bis etwa 3 oder 4 Jahre grundsätzlich im Recht fühlen (sie kennen vorerst nur ihr eigenes Interesse) hilft auch ein Belehren wenig. Ein Kind ab 4 Jahre möchte aber auch nicht immer "klein beigeben müssen", weil das kleinere Geschwisterchen noch so schutzbedürftig ist. Es gibt für diese Streits im Kinderzimmer keine absolut richtig oder falsche Reaktionsweise, außer der falschen, dass man die Kinder bestraft. Soweit Ausgleich zu schaffen ist, sollte man den Unterlegenen entschädigen und den Obsiegenden ermahnen. Das reicht für die Vorbildung auf das kommende Gewissen. Viele Grüße und ein schönes Weihnachtsfest
von
Dr. med. Rüdiger Posth
am 22.12.2011