Sehr geehrter Herr Posth,
ich habe meine A. (jetzt3) tatsächlich aus der Krippe genommen. 1 Woche Eingew.mit 2 1/2 und dann 4 Monate durchgehalten. Nach Ferien und Krankheit immer viel Tränen.Erz.meinte ich habe ihr keinen Gefallen getan.Wenn Papa sie gebracht hat, hat es nie Tränen gegeben. Lag es also an mir? Unverständnis im Dorf. KiGa meinte, sie habe nun kapiert, dass sie mit Weinen durchkomme und im Sept. werde es wieder so losgehen. In beiden KiGä am Ort gibt es definitiv keine sanfte Eingewöhnung. Kann man 3 1/2jährige irgendwie auf harte Ablösung vorbereiten? Sollte es wieder derselbe KiGa sein, evtl. gleiche Kinder und gleiche Erz.(waren von A.zuletz schon gemocht) oder der andere unbekannte mit offenem Konzept? A. ist von mir instinktiv forumsgemäß erzogen worden, viel getragen, schläft bei mir im Bett, wenig fremdbetreut, habe sie in Fremdelphase nicht geg.ihren Willen zu Verw.auf d. Arm.War das doch Fehler? Erst im Moment wird entgültig abgestillt. Zu sehr verwöhnt?
MfG
von
Benno3
am 20.02.2012, 08:40
Antwort auf:
Nachtrag zu KiGa jetzt noch abbrechen? (13.02.12)
Hallo, die landläufige Meinung in der Bevölkerung ist immer noch die, dass ein Kind gegen seinen Willen in die Fremdbetreuung gebracht werden soll, wenn es nicht freiwillig hingeht. Die Erzieherinnen machen sich diese Ansicht zueigen. Denn es ist für sie die bequemste Lösung. Sie wissen, dass jedes Kind irgendwann seiner Widerstand aufgibt, weil es sich anpassen muss. die sellische Störung, die das Kind dabei erleidet ist dann später nicht mehr das Problem der Erzieherinnen und auch nicht das der Nachbarinnen. Das Problem haben dann sie und die Familie. Also haben auch Sie jetzt das Recht zu entscheiden, wie Sie mit Ihrem Kind vorgehen.
Am besten, Sie nutzen die Zwischenzeit, in der Ihre Tochter nicht in den Ki-ga geht, mit ihre zwanglos die Einrichtung zu besuchen und den Kontakt zu der Erzieherin zu halten, die ihre Tochter bereits etwas mag. Damit erleichtern Sie ihr den Wiedereinstieg, der trotzden noch einigermaßen sanft auszuführen ist. Das können sie auf jeden Fall durchsetzen, denn es ist Ihr elterliches Recht. Viele Grüße
von
Dr. med. Rüdiger Posth
am 23.02.2012