Hallöchen,
ich wollte mal nachfragen, ob sich jemand genauer mit der Elternzeit für Männer auskennt? Dazu noch für Beamte.
Ist es denn möglich, dass er dieses Jahr 2 Monate Elternzeit nimmt und nächstes Jahr auch nochmals 2 Monate?
Vielen lieben Dank schonmal
von
Glückspilz2019
am 21.01.2021, 18:06
Prinzipiell möglich, bis zum 1 Geburtstag oder wenn ihr elterngeld plus nehmt bis zum 2 Geburtstag. Ansonsten stehen euch 14 Monate zu, abzüglich der 2 Monate Mutterschaftsgeld also 12. Wenn er insgesamt 4 Monate gegen möchte, bleiben nur noch 8 für dich. Da ich nicht weiß, wie du deine ETZ eingeteilt hast, kannst du diese nachdem der Antrag genehmigt wurde nach 14 tägiger Frist nicht mehr ändern. Also könnte wenn du ganz normal auf 12 Monate ETZ genommen hast, dein mann 2 Monate nehmen, die anderen beiden monate wären dann unbezahlt.
Mitglied inaktiv - 21.01.2021, 19:24
hallo,
meinst du elternZEIT oder elternGELD?
von
mawi007
am 21.01.2021, 20:33
Ich rede von Elternzeit.
Ob da was bezahlt wird oder nicht, ist mal außen vor.
Mir geht's nur darum, ob mein Mann grundsätzlich auch 4 Monate Elternzeit nehmen kann, 2 jetzt und 2 nächstes Jahr. Ich bin jetzt auch mal davon ausgegangen, dass ihm 2 Monate bezahlt werden und mir die anderen 12 oder so ähnlich.
von
Glückspilz2019
am 21.01.2021, 21:04
Achso, und weil du schreibst nur bis zum 1. Geburtstag. Warum ist das so?
Weil eigentlich haben wir ja 3 Jahre Elternzeit bzw 6 Jahre bei Zwillingen. Kann der Mann dann nicht auch später nochmals einen Teil Elternzeit nehmen?
von
Glückspilz2019
am 21.01.2021, 21:06
soweit mir bekannt hat dein mann ebenso anspruch auf 3 jahre EZ und kann diese auf bis zu 3 zeitabschnitte aufteilen.
aber ich würde mal bei der zuständigen personalabteilung anfragen. evtl ist das auch berufsstand abhängig (z.b. lehrer) oder auch vom bundesland.
von
mawi007
am 21.01.2021, 22:20
Oh man, sorry, aber ich wusste nicht ob ich lachen oder heulen soll angesichts deiner Formulierung "ELTERNzeit für Väter" - sorry, das widerspricht sich doch schon in sich...beide Eltern (daher heißt es ELTERNzeit und nicht MUTTERzeit) haben den gleichen Anspruch auf Elternzeit und auch auf Elterngeld.
Dass quasi keine Socke das in unserer hochmodernen Gesellschaft, die was das angeht gedanklich in den 1950ern festhängt, macht, ist äußerst traurig. Und dadurch kommen wohl solche Fragen wie deine auf (die suggeriert, es gäbe zwischen dem Anspruch von Mutter und Vater einen Unterschied).
Beschäftigte im öffentlichen Dienst und somit meine ich auch Beamte, können sogar bis zu 10 Jahren wegen Kindern frei nehmen, ohne Bezahlung. Das ist zumindest hier in NDS. TVL so,wobei ich da gerade unsicher bin, ob das vom Tarifvertrag abhängt oder nicht. Da würde ich bei der Personalstelle vom AG deines Mannes nachfragen.
Ansonsten gelten zumindest die gleichen gesetzlichen Regelungen wie für dich zur Elternzeit.
von
misssilence
am 22.01.2021, 08:08
Er kann sich auch alle vier bezahlen lassen mittels Elterngeld. Das kommt drauf an, bis zu dem wievielten Lebensmonat er Elterngeld beziehen will. Dann wird dein EG Anspruch entsprechend gekürzt.
Grundsätzlich: insg. 12 Monate Basiselterngeld, wenn beide EG nehmen, erhöht sich der Anspruch auf 14 Monate. Diese können beliebig (!!!) zwischen den Eltern aufgeteilt werden.
Ist die Mutter in Mutterschutz, wird für jeden Monat Mutterschaftsgeld entsprechend ein Monat Basiselterngeld angerechnet, dh du bekommst weniger Monate Elterngeld.
Man kann auch jeden Monat Basiselterngeld in Elterngeld plus umwandeln (1 Monat BEG = 2 Monate EG plus). Dabei halbiert sich das EG. So kann man 24 (28) Monate EG beziehen. Oder man arbeitet Teilzeit, dann wird der Verdienst bei EG plus nicht so stark angerechnet wie bei BEG.
von
misssilence
am 22.01.2021, 08:23
Danke euch :)
von
Glückspilz2019
am 22.01.2021, 12:57