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Lohnt es sich gegen ein Knöllchen vorzugehen?

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Lohnt es sich gegen ein Knöllchen vorzugehen?

Maikäferchen2017

Hallo, ich habe am Freitag ein Knöllchen wegen einer nicht ausgelegten Parkscheibe bekommen... 20€ soll ich nun innerhalb einer Woche zahlen. Normalerweise würde ich dieses so hinnehmen, mich kurz ärgern und bezahlen. Dieses Mal (klingt jetzt so, als würde ich ständig Knöllchen bekommen ) bin ich mir aber 100%ig sicher, eine Parkscheibe und diese auch noch korrekt, ausgelegt zu haben. Hat jmd. Ahnung oder es selbst schon mal gemacht und ist dagegen angegangen? Ich hatte Freitag Nachmittag versucht, die zuständige Behörde anzurufen, da waren aber natürlich schon alle im Wochenende. Hab dann eine E-Mail geschickt, bisher keine Antwort. Heute noch 2x versucht anzurufen, nicht zu erreichen. Hab dann auf deren AB meine Rufnummer hinterlassen zwecks Rückruf. Bisher auch nichts... Ich zahle das Geld ja "gerne", wenn es zurecht ist. Mich ärgert es einfach, da ich mir sicher bin, nichts falsch gemacht zu haben. Möchte einfach nur mal aufgeklärt werden... Auf dem Ticket steht, ich soll nichts unternehmen, wenn ich damit nicht einverstanden bin, und auf einen Bußgeldbescheid warten. Das würde aber ja nur noch mehr Gebühren und Portokosten und, und, und... nach sich ziehen. Oder hat schon mal jm. von euch Einspruch eingelegt und ist damit durchgekommen? Eigentlich sind die 20 Euro der Aufwand nicht wert. Hab hier nur einfach das Gefühl, dass nach Lust und Laune die Tickets verteilt werden...


Ellert

Antwort auf Beitrag von Maikäferchen2017

Ich hatte noch was Besseres, aber sicher 10 Jahre her, damals ohne Bilder. Habe vor der Kinderklinik gepakt MIT behindertenausweis, leider lag der dem herrn zu hoch so dass der nicht genau hinsehen konnte - dum dass ein VW-Bus halt nur oben Scheiben hat - da habe ich mich auch tierisch aufgeregt, waren aber nur 5.- die ich überwiesen aheb mit einem netten Brief ob die Stadt Potsdam das so nötig hätte , Antwort kam nie dagmar


Berlin!

Antwort auf Beitrag von Ellert

Das Verwaltungsverfahren kostet Geld. Das ist eher eins schlechter Rat. Und Akteneinsicht bekommt mana auch nicht ohne Weiteres.....


Ellert

Antwort auf Beitrag von Berlin!

wenn sich da keiner wehren darf wäre der Willkur jede Tür geöffnet !


Berlin!

Antwort auf Beitrag von Ellert

Sie darf sich immer wehren. Die Bürgerin darf grundsätzlich gegen jedes staatliche Handeln vorgehen. Das stelle ich auch nicht in Abrede. Es geht aber um die Erfolgsaussichten im konkreten Fall. Und zum Kosten-Nutzen-Verhältnis. Und wie gesagt: ehe ich ein Fass aufmache wegen 20 Euro, verbringe ich lieber Zeit mit meinen Kindern oder gehe Eis essen.


Tini_79

Antwort auf Beitrag von Maikäferchen2017

Es müsste ja ein Beweisbild geben, oder wie funktioniert das? Oder war das so ein Dienstleister, der es dann an die Polizei weitergibt. Das kann ich bestätigen, dass es dann teurer wird , das Vergnügen hatte mein Mann schon mal. Ich wurde neulich geblitzt, habe das Schild einfach nicht gesehen. Normalerweise bezahle ich (vielleicht alle 2 Jahre mal), ich habe halt auch einen Fehler gemacht. Diesmal wären es tatsächlich 60 € und ein Punkt gewesen. Da habe ich den Tip mit einem Anwalt bekommen. Ich dachte echt, das kann nicht wahr sein. Alles online, kurzes Telefongespräch, online eine Unterschrift, Nr. der Rechtschutzversicherung, erledigt. Letzte Woche kam die Info, dass die Sache eingestellt ist. Schon verrückt, dass das so leicht geht und dann ist mir auch klar, warum manche sowas alles ganz easy sehen. Aber ja, grundsätzlich kannst du natürlich erstmal einen Bescheid abwarten.


Maikäferchen2017

Antwort auf Beitrag von Tini_79

Und aus welchem Grund wurde das Verfahren eingestellt? Ich mein, wenn du tatsächlich zu schnell warst, was ja belegbar ist...


Ellert

Antwort auf Beitrag von Maikäferchen2017

und wenns teuer ist und Punkte gibt Schilder nicht sehen ist ja nicht das Verschulden der Polizei...


Tini_79

Antwort auf Beitrag von Maikäferchen2017

Warum sie das nicht weiter verfolgen, weiß ich nicht. Es gab an der Stelle wohl schon oft Messfehler und der Anwalt hat sich darauf spezialisiert. Wenn man den Straßenabschnitt googelt (weil ich gar nicht wusste, wo das gewesen sein sollte), dann kommt direkt eine Seite dieses Anwalts :-) Und aus einer Laune heraus dachte ich, dann probiere ich es einfach mal.


ohno

Antwort auf Beitrag von Maikäferchen2017

Kannst es weiter versuchen, bis der Bescheid erlassen ist. Wenn er erlassen ist, lohnt sich ein Einspruch wahrscheinlich nicht, denn die Verfahrensgebühr wäre wahrscheinlich höher. Bei uns zahlt man dann 35,- EUR. Aber wenn Du noch keinen Bescheid hast, woher weißt Du dann den Betrag und die OWI? Steht das mit der Parkscheibe schon auf dem Knöllchen? Und ist es ausgeschlossen, dass Dir nicht ein anderer das hinterlassen hat, so von Scheibe zu Scheibe, und es Dich garnicht betrifft? Hatte ich auch schonmal. Da hat mir jemand sein Knöllchen einfach unter die Scheibenwischer geklemmt... VG ohno


Maikäferchen2017

Antwort auf Beitrag von ohno

Der Betrag wie auch der Tatverstoß inkl. meinem Kennzeichen steht auf dem Knöllchen, welches unter meinem Scheibenwischer geklemmt wurde. Versehen oder Verwechselung also ausgeschlossen... Habe nun noch einmal eine Email, dieses Mal mit Lesebestätigung, geschickt, mit der Bitte um Zusendung des Beweisfotos. Denke aber nicht, dass ich überhaupt eine Antwort erhalten werde.


Berlin!

Antwort auf Beitrag von ohno

Und das hat sie ja. Man kann einfach abwarten, bis der Brief kommt. Der kommt, weil der Zugang des Knötchens hinter dem Scheibenwischer nicht belegbar ist, immer hinterher. Wenn nicht Zahlung erfolgt.


Brummelmama

Antwort auf Beitrag von Maikäferchen2017

Ich würde es lassen....hab mich neulich auch geärgert. Hatte einen Parkschein gezogen und war 2 Minuten drüber. Hat mich 20 Eur gekostet. War mein Fehler. Was ich gelernt habe, Prinzipiensachen sind die teuersten..... Du erhebst Widerspruch. Das Ganze geht zur Rechtsabteilung, die begründen, du gibst Stelungnahme ab, man einigt sich nicht, es erfolgt ggfs. ein Bescheid der eingezogen werden kann, du legst Einspruch ein, es wird das AG bemüht, du bist dir nicht sicher, wie du vorgehen sollst und beauftragst einen Rechtsanwalt, du verlierst und zahlst die vollen RA-Gebühren beider Seiten, die Gerichtskosten und dann noch die eigentliche Strafgebühr.....


Berlin!

Antwort auf Beitrag von Maikäferchen2017

20 Euro ist nicht viel gemessen am Aufwand, den man betreiben muß, um dagegen vorzugehen. Und ob es Dir der Aufwand, die Zeit etc. wert ist, mußt Du selbst entscheiden. Ich konnte mal belegen, dass ich einen Parkschein hatte, obschon ich ein Knötchen bekommen habe. War eine Sache von 5 Minuten und es ging um noch weniger, Aber da waren die Belege auch 100%, da ich immer online über eine App parke. Und solche Sachen einfach auch schnell bearbeiten kann. Ich ganz persönlich würde in diesem fall zahlen und dann ein Eis essen gehen und die Sache vergessen. Denn ob Du die Parkscheibe ausgelegt hast oder nicht, lässt sich kaum im Nachhinein belegen. Aber das mußt Du entscheiden. Achte auf die Einspruchsfristen.