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Erstausstattung Jobcenter Vater

Erstausstattung Jobcenter Vater

Weihnachtsstern24

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Hallo zusammen, der Vater von meinem ungeborenen Kind bezieht zur Zeit Leistungen vom Jobcenter. Wir wohnen auch nicht zusammen, die Vaterschaft ist aber anerkannt und das Kind wird tageweise auch beim Vater sein. Hat er die Möglichkeit eine Erstausstattung zu beantragen? Liebe Grüße


Port

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Antwort auf Beitrag von Weihnachtsstern24

Bekommst Du ebenso ALG2? Falls ja, bekommst Du die Erstausstattung und nicht der Vater.


Weihnachtsstern24

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Antwort auf Beitrag von Port

Ne ne, ich bekomme jetzt Mutterschaftsgeld und danach normales Elterngeld. Habe vorher Vollzeit gearbeitet. Leben aber in verschiedenen Bundesländern, aber wir wollten gerne, dass das Baby auch tageweise bei ihm ist. Wohnen nur 15km auseinander. Wir sind oder waren auch nicht verheiratet.


Port

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Antwort auf Beitrag von Weihnachtsstern24

Da das Kind nicht bei ihm lebt und es ein Anspruch des Kindes ist, bekommt nur der Elternteil, bei dem es lebt, Zuschüsse, sofern dieser Elternteil von öffentlichen Geldern lebt. Du hast Anspruch auf Unterhalt und er keinen Anspruch auf Erstausstattung. Was Taram schreibt, ist richtig, aber das trifft auf Euch nicht zu und hat mit Erstausstattung nichts zu tun.


taram

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Antwort auf Beitrag von Weihnachtsstern24

Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts Auch die Kosten zur Aufrechterhaltung des Umgangs mit den an einem anderen Ort lebenden Kindern nach einer Scheidung können einen Sonderbedarf auslösen. Die Rechtsprechung hat entschieden, dass die dadurch bedingten Kosten nicht den Regelleistungen zuzuordnen sind, sondern vielmehr eine außergewöhnliche Bedarfslage anzunehmen ist, die entsprechenden Sonderbedarf zugunsten des Leistungsbeziehers verursacht. Deshalb besteht Anspruch auf die Erbringung ergänzender Leistungen (Bundessozialgericht, Urteil v. 07.11.2006, B 7b AS 14/076 R).


sarahT

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Antwort auf Beitrag von taram

Aber bei den Kosten desUmgangsrechtes geht es doch um Wegekosten, Anteil an Miete oder Regelsatz und das wiederum gilt doch dann auch meine ich nur, wenn das Kind über mindestens 24 Std beim Elternteil ist, also z.B. drei Wochen in den Sommerferien oder eben ein WE lang. Wenn das Kind "nur" Nachmittags da ist zählt das für das Jobcenter nicht. Ich gehe nicht davon aus, dass der Kindsvater einen Anspruch auf Erstaustattung hat. Aber er darf natürlich einen Antrag stellen. Ich gehe aber davon aus, dass der abgelehnt wird.


taram

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Antwort auf Beitrag von sarahT

Er wird sicher ein Bett bewilligt bekommen


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Weihnachtsstern24

und das sollte man auch bezahlbar gebraucht bekommen. ich habe im Umfeld auch ähnliche Fälle, muss mal fragen wie das da lief bei der einen Mama weiss ich aber dass sie dort kaum etwas hat und das auch gebraucht angeschafft wurde ( Bett, Hochstuhl etc)