Hallo Herr Prof. Dr. Hackelöer, ich hatte vor einer Woche das ETS. Da es sich hierbei aber nur um eine Wahrscheinlichkeitsrechnung handelt, bin ich am überlegen, einen der vorgenannten Bluttests durchführen zu lassen. (Ich muss dazu sagen, dass ich erst NACH dem ETS von dem Pränataldiagnostiker auf die Möglichkeit der Bluttests hingewiesen wurde und von meiner Frauenärztin überhaupt nicht darauf hingewiesen wurde. Ich weiß daher gar nicht, ob solche Bluttests "allein" möglich sind?) Welcher genaue Unterschied besteht in den 3 Untersuchungen? ("inhaltlich" und finanziell) Bis wann können diese durchgeführt werden? Warum wird überhaupt noch ein ETS angeboten, wenn man anhand der Blutuntersuchungen viel mehr Gewissheit bekommen kann? Die Hersteller versprechen über 90, gar 99 % Gewissheit - kann dies aus Erfahrung/aus der Praxis heraus bestätigt werden? Wie ist es eigentlich -vorerst rein theoretisch-, wenn eine Behinderung beim Kind festgestellt wird - kann man aus diesem Grund die Schwangerschaft zum späteren Zeitpunkt noch abbrechen, also auch ab 14. SSW? Vielen Dank!!
von Vivi.1981 am 23.02.2016, 07:39