Sehr geehrte Frau Dessauer,
ich fahre mit meinem 1,5 Jahre alten Sohn im Januar zur Kur.
Ich fahre als Begleitperson mit.
Ich bin arbeitslos und bekomme Alg 1.
Beim Arbeitsamt sagte man mir erst ich dürfte nicht fahren.
Nach beschwerde sagte man mir dann ich dürfe fahren,bekomme aber kein Geld, da ich dem Arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehe.
Kann ich Ersatzleistungen bei der Rentenversicherung beantragen?
Was kann ich tun?
Lg
von
Cojote
am 12.12.2013, 21:13
Antwort auf:
Reha und Alg 1 gestrichen
Während eines Krankenhaus-, Kuraufenthaltes sind monatlich 35% der nach §20 bzw 28 SGB II maßgebenden monatlichen Regelleistung als Einkommen zu berücksichtigen. Sonst können Sie sich an den Rentenversicherungsträger wenden, der ein Übergangsgeld zahlt. Wenn das Arbeitsamt alles streicht ist das nicht gesetzeskonform, hier würde ich Ihnen raten sich mit einem Anwalt für Sozialrecht in Verbindung zu setzen.
Viele Grüße Annina Dessauer
von
Annina Dessauer
am 13.12.2013