Hallo Frau Dessauer,
vor vier Wochen habe ich einen Kurantrag gestellt, mein bald vierjähriger Sohn sollte als Begleitkind mit.
Im September 2010 war ich bereits zur Kur, im Abschlußbericht wurde eine Wiederholung nach zwei Jahren empfohlen.
Zum Kurantrag habe ich ein Attest/ Empfehlungsschreiben von meinem Arzt gefürgt.
Gründe für die Kur sind starke Rückenschmerzen, und beginnender Burnout.
Bereits vor der Geburt habe ich mich vom KV getrennt, der aufgrund von Entfernung keine Unterstützung ist.
Zudem bin ich noch an der Versorgung meiner an Demenz erkrankten Mutter beteidigt.
Nun habe ich heute den Ablehnungsbescheid erhalten mit der Begründung, das keine entsprechenden Faktoren bestehen, die die besondere Erforderlichkeit aus medizinischen Gründen zur Durchführung einer vorfristigen Wiederholungsmaßnahme begründen würden.
Ich persönlich habe das Gefühl, nicht mehr lange Leistungsfähig zu sein, wenn ich nicht bald Erholung und einen Tapetenwechsel bekomme.
Ich möchte gerne Widerspruch einreichen, wie formuliere ich das am Besten?
Vielen Dank und viele Grüße
Anne
von
WurmsMama
am 26.06.2013, 20:33
Antwort auf:
Kurantrag abgelehnt, wie Widerspruch formulieren?
Da wir Beratungsstellen keine Widerspruche vorformulieren dürfen (Rechtsberatung) haben wir einen kostenlosen Rechtsanwalt. Ich kann Ihnen anbieten, dass Sie mir die Ablehnung schicken und ich Ihnen unseren Kooperationsanwalt kostenfrei für den Widerspruch zur Seite stellen.
Sonst ist es schwierig zu sagen auf die Ferne ob die Attestierung eventuell falsch war. Rückenschmerzen sollten nicht an erster Stelle bei der Attestierung stehen. Wenn Mütter selbst einen Widerspruch schreiben möchten, rate ich einen medizinischen Einspruch beim Arzt anzufordern (Chronifizierung droht ohne die Kurmaßnahme z.B.) und einen detaillierten Tagesablauf zu schreiben. Die Krankenkasse hat nach dem Einreichen des Widerspruchs 3 Monate Zeit diesen durch den Widerspruchsausschuss zu prüfen.
Zur Zeit werden sehr viele Maßnahmen abgelehnt, da die Krankenkassen erkannt haben, dass die Kliniken über die Gebühr belegt sind (teilweise bis in den November hinein). Ich habe aber heute auch durch den Rechtsanwalt 5 bewilligte Widersprüche binnen kurzer Frist auf dem Tisch liegen gehabt. Wie auch immer Sie sich entscheiden, alles Liebe und Gute!
Annina Dessauer
von
Annina Dessauer
am 26.06.2013