Guten Tag Herr Dr. Hellmeyer, da Sie mir schon einmal so wunderbar geholfen haben, wende ich mich heute (hoffentlich das letzte Mal) an Sie. Bei mir liegt eine medizinische Indikation für eine Sterilisation vor. Für die Kostenerstattung hat mir meine Gynäkologin auch ein fachärztliches Attest ausgestellt, da "mein" Krankenhaus sie nicht im Zuge des bevorstehenden Kaiserschnittes unentgeldlich machen wird.. Dahin ist von einer "elektiven Resectio caesarea im Juli 2012" die Rede. Nun habe ich im Internet gelesen, dass elektive Sektio "Wunschkaiserschnitt" bedeutet. Bedeutet dies nun, dass ich den KS selbst zahlen muss? (Anmerkung: Erste (Spontangeburt) war 2001, primäre Sectio wegen BEL 2011. Resectio geplant für Juli 2012.) Freundliche Grüße
von 51zu49 am 21.06.2012, 12:24