In MuschG wird in Zusammenhang mit dem Mutterschutz einige Male von Frühgeburt gesprochen. Wie nun sird dieser Begriff definiert? Wir haben folgendes Problem: Unser Arzt hat als Geburtstermin im Mutterpaß den 15.03.2002 aufgrund der Ultraschall Untersuchungen eingetragen. Der Mutterschutz begann daher offiziell am 1.2.2002. Meine Frau arbeitete bis 31.01.2002. Nun kam unser Sohn Michael am 4.2.2002, also gerade mal nach 1 Tag Mutterschutz zur Welt. Sein Geburtsgewicht betrug 2.890 gr, Größe 49 cm und keine Anzeichen einer Frühgeburt, alles war Gott sei Dank OK. Hierdurch hatte jedoch weder meine Frau noch ich die Möglichkeit, uns auf die Geburt vorzubereiten oder und irgend wie darauf einzustellen. Nun wird im MuschG bei Frühgeburten eine Verlängerung des Mutterschutzes von 8 auf 12 Wochen nach der Geburt zugestanden. Die Auskunft der Krankenkasse hierzu lautete jedoch 8 Wochen, da es sich bei unserem Kind nicht um eine Frühgeburt handelt. Nun das wichtigste war für uns erst mal, daß das kind gesund ist und keine Probleme auftauchten, aber irgendwie fühlen wir uns um de Zeit betrogen, die wir eigentlich als Vorbereitung auf die Geburt nutzen wollten, nur weil unser Arzt sich im Geburtstermin (um immerhin 4-5 Wochen) verrechnet hat. Können sie uns hierbei weiterhelfen, um evtl. doch wenigstens im Nachhinein noch etwas davon zu haben, z.B. eben 12 Wochen Mutterschutz nach der Geburt (es geht ja auch um immerhin ein Monatsgehalt meiner Frau). Vielen dank für eine Antwort per e-mail. Familie Steinhauser
Mitglied inaktiv - 17.02.2002, 17:59