Frage im Expertenforum Gestärkt durch die Kinderwunschzeit an Dr. phil. Dipl-Psych. Almut Dorn:

Individuelles Beschäftigungsverbot durch körperl./ psych. Belastungen

Frage: Individuelles Beschäftigungsverbot durch körperl./ psych. Belastungen

SaCaFri

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Sehr geehrte Frau Dr. Thorn, ich bin aktuell in der 17. SSW und hatte heute meinen letzte, geregelte Vorsorgeuntersuchung bei der behandelnden Frauenärztin. Sie findet meine Situation schlimm aber weiß nicht, wie sie mir helfen kann. Hintergrund: Ich leide an starker Schwangerschaftsübelkeit und kann derzeit ohne Medikamente kein Essen und z.T. Flüssigkeiten aufnehmen. Diesbezüglich war ich knapp 4 Wochen krank geschrieben. Mittlerweile hat mich schon die Krankenkasse darauf aufmerksam gemacht, dass nach 6 Wochen Krankengeld ansteht. Ich arbeite als Doktorandin (50% Gehalt, >100% Arbeit) beim Ministerium. Mein Vertrag läuft am 31.12.21 aus, ursprünglich war von einer Vertragsverlängerung von 1 Jahr die Rede. Das Projekt, ist gleichzeitig meine Promotionsarbeit. Aufgrund meiner Schwangerschaft werde ich nicht weiter übernommen und es ist nicht sicher, ob ich die gesamten Projektdaten erhalte, um meine Promotion abzuschließen. Aktuell sehe ich mich gezwungen, die Promotion abzubrechen. Ich habe 8 Jahre darauf hingearbeitet und sitze bereits 2 Jahre an dem Projekt. Hinzu kommt, dass ich im Dezember 2020 an Covid erkrankte und an Long-Covid leide. Diesbezüglich werde ich an der Uniklinik Jena betreut. Im Oktober 21 war ich für eine Woche in der Gedächtnisstation. Ich habe die Diagnose Fatigue-Syndrom erhalten, im Fokus stehen hier Defizite bei der Konzentrations- und Leistungsfähigkeit. Sicherlich bestärkt durch die durchwachsende Schwangerschaft. Die Probleme waren nachweislich vorher schon da. Meine Hirnfunktion, Reaktionsbereitschaft und Wachsamkeit weisen ein Defizit auf. Ich soll u.a. möglichst auf das Auto fahren verzichten. Ich muss darauf achten, dass es nicht zu einem "Pacing" Effekt kommt. Rehamaßnahmen wurden mir empfohlen. Ich versuche gerade einen Kurantrag durchzuringen. Mein Mann hat eine neue Arbeit erhalten. Einerseits bin ich froh, da die Existenzängste etwas gedämmt sind aufgrund meiner heiklen Arbeitssituation. Ich sehe ihn allerdings nur alle 2 Wochen. Aktuell kann ich mich kaum selbst versorgen (durch die Übelkeit). Die letzten Wochen, in denen ich krank geschrieben war, war ich bei meinen Eltern untergebracht. Diese wohnen 500 km von uns entfernt. Im nahen Umkreis habe ich keine Familie oder sozialen Kontakte mit der Ausnahme der Kollegen. Ich bin seit dieser Woche wieder auf Arbeit. Ich versuche wirklich nur 50% im Büro zu sein, die Studientätigkeit habe ich vorerst auf Eis gelegt. Zukünftig steht ein Umzug an, da mein Mann Hauptverdiener ist und wir uns gegen eine Fernbeziehung entschieden haben. Die gesamte Konstellation nagt sehr an mir, körperlich sowie seelisch. Meine Ärztin kann mir kein Beschäftigungsverbot geben, da bei der aktuellen PC-Arbeit keine Gefahr für Mutter oder Kind besteht. Ich habe gelesen, dass es auch individuelle Beschäftigungsverbote gibt. Zählen der gesundheitliche Hintergrund (Long Covid) oder besondere psychische Belastungen (Beendigung Arbeitsvertrag, Existenzängste) als Ausnahmegründe für ein individuelles Beschäftigungsverbot? Ich bin aktuell sprachlos über meine Zukunftsperspektiven, gepaart durch die Schwangerschaftsbeschwerden kann ich nur sehr mühselig meinen Alltag allein bewältigen. Bezüglich der beruflichen Fragen habe ich bereits einen Termin bei der Gleichstellungsbeauftragten der Universität vereinbart, auch bei der ProFamilia (November 2021). Meine Ärztin würde mich krank schreiben. Allerdings kann ich die Geldeinbuße (< 70%) von einem 50% Gehalt nicht in Kauf nehmen. Es ist nicht, dass ich nicht will. Einerseits denke ich, dass mir die Arbeit kann gut tut (Förderung Hirnleistung) aber ich bin danach nicht mehr zu gebrauchen und fühle mich stark verausgabt. Vielleicht haben Sie alternative Ratschläge für mich. Ich möchte mich vorab bei Ihnen herzlich bedanken.


Frau_H.

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Das Problem ist, dass du für ein Beschäftigungsverbot prinzipiell arbeitsfähig sein musst. AU geht vor BV! Generell ist der Arbeitgeber für ein BV zuständig, wenn der Arbeitsplatz nicht mutterschutzkonform ist. Der Frauenarzt kann ein individuelles BV aussprechen, wenn Gefahr für Mutter oder Kind bei Fortsetzung der Tätigkeit besteht. Das hat deine Frauenärztin ja aber bereits abgelehnt und den - korrekten - Weg der AU gewählt. Du findest Im Nachbarforum von Frau Bader dazu viele Antworten. Solltest du in den Krankengeldbezug kommen, achte darauf, dass die Krankschreibungen aufgrund schwangerschaftsbedingter Beschwerden ausgestellt werden, ansonsten fällt dir das bei der Berechnung des Elterngeldes auf die Füße.


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