Frage: Zahnmedikament

Hallo Biggi, bei meinem heutigen Zahnarztbesuch mußte viel gebohrt werden und der Zahn wurde anschließend mit einem Medikament versorgt, dass den Nerv absterben lässt, da der Zahn nicht mehr zu erhalten ist und demnächst (in 16 Tagen) gezogen wird. Bis dahin bleibt das Medikament drin und ich mache mir nun doch Sorgen, ob sich das mit dem Stillen vereinbaren lässt. Den Namen weiß ich nicht genau, es fing aber mit Toxo an, also gift... auf welche veränderungen muß ich achten bei meinem Sohn (6 Monate) bzw. ist zu erwarten, dass seine Leber damit überlastet wird? Sollte ich einen eheren termin zum Zahziehen vereinbaren? Bin sehr unsicher, danke, Grit

Mitglied inaktiv - 30.09.2005, 19:38



Antwort auf: Zahnmedikament

Liebe Grit, eine Zahnarztbehandlung und auch das Ausbohren einer Amalgamfüllung oder auch die Behandlung oder Entfernung eines Zahnes erfordert KEINE Stillpause und auch kein Abpumpen und Verwerfen von Milch. Ich zitiere dir aus "Arzneiverordnung in Schwangerschaft und Stillzeit" von Spielmann, Steinhoff, Schaefer, Bunjes, Ausgabe 1998: Erfahrungen. Quecksilber wird sowohl oral aufgenommen (vorwiegend organisches Methylquecksilber, z.B. aus belasteten Meerestieren) als auch per Inhalation (elementares Quecksilber, z.B. auch aus Zahnplomben). Der Quecksilbergehalt in der Muttermilch erreicht unter normalen Ernährungsbedingungen keine toxischen Werte. ... Elementares Quecksilber in Zahnamalgam wird per Inhalationen aus (insbesondere frischen) Plomben aufgenommen, führt aber nicht zur Vergiftung des Säuglings, wie oft fälschlich behauptet wird. Daher ist auch keine Entgiftungsbehandlung indiziert. Sie ist sogar kontraindiziert, da eine Mobilisierung des Schwermetalls zu einer stärkeren Belastung der Muttermilch führen könnte ... Empfehlung. Die durch Amalgam hervorgerufene Belastung führt nach heutiger Erkenntnis nicht zu "Ausreißern" im Spektrum der Schwermetallprofile, die Konsequenzen wie das Abstillen erfordern. Da andererseits Schwermetalle nicht unnötigerweise zugeführt werden sollen, sind entsprechende Zahnbehandlungen nur bei Beschwerden durchzuführen und kosmetische Eingriffe auf die Zeit nach dem Stillen zu verschieben. Wo immer möglich sollte auf quecksilberhaltiges Amalgam verzichtet werden. Dies darf aber nicht zu einem Konflikt hochgespielt werden, der zu Lasten der Mutter Kind Beziehung geht." Es wird also nur vom Legen/Entfernen von Amalgamfüllungen in dieser Zeit abgeraten, wenn diese Behandlung nicht unbedingt erforderlich ist. Bereits vorhandene Amalgamfüllungen sollten in der Stillzeit ruhen, ist deren Entfernung dringend notwendig, sollte der Zahnarzt dies in jedem Fall unter Anlegen eines Spanngummis (Cofferdam) durchführen. Auch eine lokale Betäubung in der Stillzeit ist kein Problem. Lokalanästhetika: Erfahrungen. Lidocain (z.B. Xylocain) geht selbst bei intravenöser Behandlung von Herzrhythmusstörungen nur in sehr geringer Menge in die Muttermilch über (Details in Kap. 4.4.3.). Eine interpleurale Dauerinfusion von Bupivacain (z.B. Carbostesin) 25 mg/Stunde führte zu Muttermilchkonzentrationen von maximal 0,45 Mg/ml. Im Serum des Säuglings war die Substanz nicht nachweisbar (Nachweisgrenze unter 0,1 Mg/ml). Toxische Symptome wurden nicht beobachtet (Übersicht bei Spigset, 1994). Daten zu anderen Lokalanästhetika liegen nicht vor. Es ist jedoch anzunehmen, dass auch Substanzen wie Articain (Ultracain) mit kurzer Halbwertszeit und hoher Plasmaeiweißbindung nur sehr geringe Konzentrationen in der Milch erreichen. Der heute übliche Adrenalinzusatz wirkt ohnehin einem Übergang in die Muttermilch entgegen. ... Empfehlung. Bei üblicher Anwendung (z.B. im Rahmen einer Zahnbehandlung) können Lokalanästhetika auch in der Stillzeit verwendet werden, das gilt auch für die Kombination mit Adrenalin. Prilocain sollte gemieden werden, nach versehentlicher Applikation ist aber keine Stillpause erforderlich." Das Gleiche gilt für eventuelles Röntgen: Röntgenuntersuchungen in der Stillzeit erfordern keine Stillpause, unabhängig davon, welches Organ untersucht wird. Dies gilt selbstverständlich auch für die Mammographie. Einschränkungen gelten lediglich für jodhaltige Kontrastmittel und für die Anwendung radioaktiver Isotope." Quelle: s.o. Wenn Du dir Sorgen machst, frage bitte bei deinem Zahnarzt, wie das Medikament heißt, welches er dir gegeben hat, ich schaue dann nach. Ich denke aber, dass Du deinem Arzt wohl gesagt hast,dass Su stillst und er die nichts gegeben hat, was deinem Kind schaden würde. Sollten nach der Behandlung Schmerzmittel erforderlich sein, so können auch diese so gewählt werden, dass weiter gestillt werden kann. Ich hoffe, der Zahnarztbesuch wird nicht zu unangenehm. LLLGrüße Biggi

von Biggi Welter am 30.09.2005