Mitglied inaktiv
Hallo, auf folgende Frage hat Nicole Bader geantwortet, Biggi wüßte hierzu viel, die Aussage wäre falsch: Im Stillforum hat mich ein Posting erschreckt. Dort stand, daß es Gerichtsurteile gibt die besagen, daß die im MuSchuG geregelten Stillzeiten nur für Kinder bis 1 Jahr gelten. Das steht so aber nicht im Gesetzt drin. Ich bin jetzt verunsichert. Gibt es solche Urteile? Wo kann ich die evtl. nachlesen? Wenn die Aussage also falsch ist: wo könnte ich evtl. Urteile finden, in denen etwas daüber steht? Im voraus vielen Dank! Heidi
? Liebe Heidi, wegen der Stillpausen am Arbeitsplatz gab es schon einige rechtliche Auseinandersetzungen. Unter anderem hat auch bereits einmal eine Mutter eines sechsjährigen Kindes versucht durchzusetzen, dass ihr weiterhin bezahlte Stillpausen gewährt werden. Es stimmt, dass im Gesetz keine Alterbegrenzung angegeben wird, aber die Praxis sieht so aus, dass für Kinder über einem Jahr in der Regel solche Pausen nicht mehr gewährt werden. Diese Praxis ergibt sich aus den Kommentaren zum Mutterschutzgesetz und der derzeitigen Rechtsprechung. Aktenzeichen zu Urteilen habe ich allerdings jetzt keine bei der Hand. LLLiebe Grüße Biggi
Mitglied inaktiv
Die Personalerin in meiner Firma hatte mir herausgesucht, dass das Gesetz selber nichts zur Laenge der Stilldauer aussagt, dass es aber einen Kommentar zu dem Gesetz gibt, in dem steht, dass normalerweise von einem Jahr Stillzeit auszugehen ist, bei besonderen Umstaenden, wie z.B. Krankheit des Kindes diese Zeit verlaengert werden kann. So ein Kommentar ist -wenn ich das richtig verstanden habe - so eine Art Gesetzesauslegung nach der man sich in der Regel richtet, der aber auch anfechtbar ist. Bin leider nicht Juristin genug, um das vollstaendig zu verstehen. Nach meiner Erfahrung ist das immer auch ein bisschen Ermessenssache der jeweiligen Personalbeauftragten in der Firma.
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