Mitglied inaktiv
hallo, ich habe seit 3 monate eine baby, bis jezt hat sie gestillt, und jezt leider muss ich arbeiten, und ich will das sie weiter stillt,aber werende arbeitzeit kann ich nicht stillen,das sind 9 stunde, ist es möglich das ich sie nur am morgen und am abend stille ? und die zeit wann ich am arbeit bin das ich ihre aptamil gebe?
Kristina Wrede
Liebe Hava, es gibt verschiedene Möglichkeiten, Stillen und Arbeiten zu verbinden und als stillender Mutter stehen Ihnen in Deutschland und Österreich sogar bezahlte Stillpausen zu und die Zeit, die Sie brauchen, um Ihr Kind zu stillen oder abzupumpen darf nicht vor- oder nachgearbeitet werden. Sie können also durchaus weiterhin regelmäßig abpumpen, auch in der Zeit, in der Sie an Ihrem Arbeitsplatz sind. Wenn Sie während der Arbeitszeit keinesfalls abpumpen wollen, können Sie die Pumpzeiten bzw. Stillzeiten, die in diesen Zeitraum fallen zunehmend verkürzen (bzw. mengenmäßig weniger abpumpen) und so der Brust signalisieren, dass der Bedarf sinkt. Schließlich können Sie diese Mahlzeiten ganz wegfallen lassen. Viele Frauen kombinieren Stillen und Arbeiten wie folgt: o Sie stillen ausschließlich bis Sie wieder anfangen außer Haus zu arbeiten. Etwa vier Wochen vor Arbeitsbeginn, beginnen Sie damit das Abpumpen und Handausstreichen zu erlernen. Die Milch die Sie beim Üben gewinnen, können Sie schon als Vorrat einfrieren. Sobald Sie dann arbeiten, können Sie dort abpumpen (zum Beispiel in einem leeren Seminarraum, einem Sanitätsraum, einem Büro, im Auto ...). Als stillender Mutter stehen Ihnen in Deutschland und Österreich bezahlte Pausen zum Abpumpen oder Stillen zu. Die Milch können Sie aufbewahren (entweder in einem Kühlschrank oder auch in einer Kühlbox mit Kühlakkus), so dass Ihr Kind sie während Ihrer Abwesenheit bekommen kann. Wenn Sie mit dem Baby zusammen sind, können Sie ganz "normal" stillen. o Sie stillen voll bis zum Beginn Ihrer Berufstätigkeit, lernen aber etwa zwei Wochen vor Arbeitsbeginn, wie Sie Milch von Hand ausstreichen oder wie mit einer geeigneten Pumpe (entweder eine Handpumpe oder eine kleine elektrische Pumpe mit Batteriebetrieb) abpumpen. Ab dem ersten Arbeitstag, streichen Sie immer dann, wenn die Brust zu spannen beginnt oder schmerzhaft prall wird gerade soviel Milch aus, dass Sie sich wieder wohl fühlen (alternativ zum Handausstreichen kann eine Pumpe verwendet werden). Falls möglich, können Sie die Brust auch kühlen, z.B. mit einen kleinen Hot Coldpack, das in den BH eingelegt werden kann. Entleeren Sie wirklich nur so viel Milch aus der Brust, dass die Spannung nachlässt und Sie sich wohl fühlen, nicht mehr, denn dann regen Sie die Milchbildung weiter an. Diese geringen Mengen, die Sie zu diesem Zweck abpumpen oder ausstreichen, können Sie auch notfalls auf der Toilette ausstreichen/abpumpen und dann, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, wegwerfen. Nach einiger Zeit wird sich Ihre Brust daran gewöhnt haben, dass zu diesen Zeiten, während denen Sie arbeiten keine Milch mehr gebraucht wird. Es gilt dann wie oben, wenn Sie mit Ihrem Baby zusammen sind, können Sie stillen, ansonsten bekommt es künstliche Säuglingsnahrung. Bei den ersten Pumpversuchen werden Sie vermutlich nur relativ kleine Mengen (5 ml sind schon ein Erfolg) gewinnen können. Mehr als 30 ml zwei oder drei Mal täglich sollten Sie zunächst nicht abpumpen, da Sie sonst zu sehr in das Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage eingreifst. Wenn Sie dann arbeiten, können Sie selbstverständlich mehr abpumpen, um die durch die Trennung ausgefallenen Stillzeiten ersetzen zu können. Falls möglich, legen Sie den Berufstart auf einen Mittwoch oder Donnerstag (vorausgesetzt Sie arbeiten von Montag bis Freitag), dann habt ihr nicht gleich eine ganze Arbeitwoche vor euch, sondern könnt nach zwei bis drei Tagen erst einmal verschnaufen. Rechnen sie damit, dass Ihr Kind sich nach Ihrer Rückkehr auf Sie "stürzen" wird und die Nächte zunächst einmal deutlich unruhiger werden. Viele berufstätige Mütter erleben, dass ihr Kind nachts Mama "tanken" muss. Als stillender Mutter stehen Ihnen in D und A bezahlte Stillpausen zu. Ich zitiere aus dem deutschen Mutterschutzgesetz, in dem auch die Stillpausen geregelt sind: "Stillende Frauen haben auf Verlangen Anspruch auf die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, soweit sie nicht durch eine Ruhepause von mindestens zwei Stunden unterbrochen wird. Durch die Gewährung der Stillzeit darf ein Verdienstausfall nicht eintreten. Die Stillzeit darf von stillenden Müttern nicht vor oder nachgearbeitet und nicht auf die in dem Arbeitsgesetz oder anderen Vorschriften festgesetzten Ruhepausen angerechnet werden. Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn und Feiertagen beschäftigt werden. Ausnahmen (z.B. für Landwirtschaft, Gastronomie und Künstlerinnen) werden im §8 Absatz 3 geregelt. Außerdem dürfen stillende Mütter nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie besonderen Gesundheitsgefahren ausgesetzt sind, zum Beispiel durch Strahlen, Staub, Hitze, Nässe, Erschütterungen oder Lärm. Verboten sind körperlich schwere Arbeiten wie Akkordarbeit am Flie?band und Heben und Fortbewegen von schweren Lasten (mehr als 5 Kilo). Muss die Arbeitnehmerin ggf. aufgrund der arbeitsplatzbedingten Schutzmassnahmen vorübergehend versetzt werden, darf sie finanziell nicht schlechter gestellt werden: Lohn und Gehaltsminderungen sind verboten." Manche Mütter nehmen diese Pausen zum Abpumpen, andere als zusammenhängende Zeit um später anzufangen oder früher zu gehen. Es wird Ihnen sicher helfen, sich eine Stillberaterin in Ihrer Nähe zu suchen. Eine Stillberaterin in Ihrer Nähe finden Sie im Internet unter http://wwwlalecheliga.de (La Leche Liga), http://www.afs-stillen.de (Arbeitsgemeinschaft freier Stillgruppen) oder http://www.bdl-stillen.de (Still- und Laktationsberaterinnen IBCLC). Herzlichen Gruß, Kristina Heindel
Mitglied inaktiv
guten abend danke für ihre vorschlag,ich wollte fragen kann ich 9 stunden lang nicht stillen und nicht abpumpen? nur am morgen wenn ich zu arbeit fahre und wenn ich zurück von arbeit komme,erst dann stillen bis ich wieder zu arbeit gehe? LG hava
Kristina Wrede
Liebe Hava, ja, das können Sie. Allerdings werden Sie in den ersten Tagen zwischendurch ein bisschen abpumpen oder ausstreichen müssen, wenn Sie merken, dass die Brüste zu hart werden und anfangen, weh zu tun. Die Pause von der Arbeit, die Sie dafür brauchen, ist auch als BEZAHLTE ARBEITSZEIT zu betrachten, im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Stillpausen. Nach ein paar Tagen dann hat sich die Brust darauf eingestellt, dass Sie nur noch abends, nachts bzw. früh morgens stillen und dann geht es auch ohne Abpumpen tagsüber. Pre-Milch ist übrigens im gesamten ersten Lebensjahr eine gute Alternative, wenn keine abgepumpte Muttermilch zur Verfügung steht. Herzlichen Gruß, Kristina Heindel
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