Frage im Expertenforum Stillberatung an Biggi Welter:

Stillen nach Elternzeit

Biggi Welter

 Biggi Welter
Stillberaterin der La Leche Liga Deutschland e.V.

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Frage: Stillen nach Elternzeit

Biene1910

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Hallo. Ich muss bald wieder arbeiten. Meine Tochter ist aber immer noch nur minimale Portionen Brei so das sie hauptsächlich von Muttermilch ernährt wird. Und sie verweigert sich komplett sämtliche Flaschen usw(haben bereits alle Tricks und Tipps aus dem Internet probiert) Nun bin ich aber Kinderkrankenschwester, wie ist das mit dem stillen gesetzlich ? Im Mutterschutzgesetz gibt es einen Paragrafen für Stillende aber zählt das noch über das 1. Lebensjahr hinaus ?


Biggi Welter

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Liebe Biene1910, im Mutterschutzgesetz wird keine Altersbeschränkung für die gesetzlichen Stillpausen gemacht, in aller Regel gibt es bis zum ersten Geburtstag da auch keine (größeren) Diskussionen, danach kann es schwieriger werden und nach dem zweiten Geburtstag werden die Stillpausen in aller Regel kaum noch von einem Arbeitgeber so ohne Weiteres gewährt. Leider kann ich Ihnen nicht weiterhelfen, wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber nicht entgegen kommt, haben Sie kein "Recht" mehr auf Stillpausen. Liebe Grüße, Biggi


Biene1910

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Es geht mir auch gar nicht um die stillpausen sondern um die Chemiekalien die auf der Arbeit eben verwendet werden.


Biggi Welter

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Liebe Biene1910, an deinem Arbeitsplatz muss es eine Fachkraft für Arbeitssicherheit geben, die für solche Fragen zuständig ist und Zugang zu den Informationen über Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit und Gefahrstoffverordnung hat. Am besten wendest du dich an die zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit oder an das Gewerbeaufsichtsamt, dort bekommst du ganz genaue Informationen. Ich hoffe, das hilft dir weiter. Lieben Gruß Biggi


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