Sweta13031989
Guten Tag ,erstmal kurz erklärt : ich arbeite in der ambulanten kinderintensivpflege mit heimbeatmeten Schwerstbehinderten Kindern .jetzt habe ich meine Tochter vor kurzem entbunden und meine Chefin wird mich nach der Mutterschutzfrist ins Beschäftigungsverbot wegen des Stillens schicken .ich plane vorrsussichtlich das erste Lebensjahr zu stillen .werde ich anschließend noch das Recht haben auf die Variante Elterngeld plus einen Antrag zu stellen?muss ich da jetzt schon in dem Antrag die Lenensmonate 13-24 ankreuzen und diesen abgeben oder reicht es 7 Wochen vorher wenn ich weiß wann ich abstillen werde ?so viele Fragen bei hoher Ratlosigkeit.ich danke vorab schon für Rat und Aufklärung
Liebe Sweta13031989, im Mutterschutzgesetz sind Einschränkungen für Schwangere und stillende Mütter ausdrücklich vorgesehen: „Außerdem dürfen stillende Mütter nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie besonderen Gesundheitsgefahren ausgesetzt sind, zum Beispiel durch Strahlen, Staub, Hitze, Nässe, Erschütterungen oder Lärm. Verboten sind körperlich schwere Arbeiten wie Akkordarbeit am Fließband und Heben und Fortbewegen von schweren Lasten (mehr als 5 Kilo). Muss die Arbeitnehmerin ggf. aufgrund der arbeitsplatzbedingten Schutzmassnahmen vorübergehend versetzt werden, darf sie finanziell nicht schlechter gestellt werden: Lohn und Gehaltsminderungen sind verboten.“ In deiner Firma muss es eine Fachkraft für Arbeitssicherheit geben, die für solche Fragen zuständig ist und Zugang zu den Informationen über Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit und Gefahrstoffverordnung hat. Am besten wendest Du dich an die zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit oder an das Gewerbeaufsichtsamt, dort bekommst Du ganz genaue Informationen. Ich hoffe, das hilft dir weiter. Liebe Grüße Biggi
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