Mitglied inaktiv
Liebe Biggi, weißt du (oder gerne auch sonst jemand) welches Recht auf Stillzeiten ich als (bayerische) Beamtin (Lehrerin) habe? Danke!
? Liebe Tigernase, prinzipiell müsste auch hier das Mutterschutzgesetz greifen, aber für Beamte gelten arbeitsrechtlich zum Teil andere Vorschriften und damit kenne ich mich nicht aus. Vor allem ist das ja dann auch noch nicht immer bundeseinheitlich. Frag doch mal bei der Rechtberatung bei Rund-ums-Baby nach, wie das in deinem speziellen Fall aussieht. LLLiebe Grüße Biggi
Mitglied inaktiv
Hallo! Also, dieses Thema ist etwas schwierig bei Lehrern, weil du ganz anders (zusammenhängender) arbeitest, als z.B. eine Büroangestellte. Klartext: Du hast zwar gesetzlich (siehe unter http://www.arbeit-und-gesundheit.de/uploads/Portlet_Download/Text.pdf) das Anrecht auf Stillpausen, aber in unserem Job ist es etwas schwierig zwecks Rausgehen aus dem Unterricht. Du kannst aber auf dein Recht pochen... Ob es sinnvoll ist?? kann ich nicht beurteilen. Tipp: Sprech mit der Schulleitung wie man es am besten organisieren könnte (z.B. Freistunden nutzen, Springer kurz einsetzen usw.). Wenn nix geht, dann hilft nur das Abpumpen oder vormittags/mittags schon Beikost (wenns altermäßig schon geht) und morgens usw. stillen. Viel Glück und viel Spaß wieder in der Schule (mir fehlen die Schüler schon etwas... kaum zu glauben!)
Mitglied inaktiv
Das Mutterschutzgesetz gilt ganz sicher auch für Beamte!
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