luminitza
Liebe Stillberaterinnen, ich habe folgendes Problem: mein Arbeitgeber möchte mich gern auf Dienstreise schicken. Mein Kind ist schon älter als ein Jahr (aber auch noch nicht 2!), aber noch jenseits von abgestillt. Soweit ich bis jetzt gelesen habe, gilt der Rechtsanspruch nur im ersten Lebensjahr? Oder ist das bei einer Dienstreise anders? Kònnen Mütter von so jungen Kindern einfach zu einer Dienstreise verpflichtet werden? Vielen Dank!
Kristina Wrede
Liebe Luminitza, ein guter Arbeitgeber wird seine Angestellten nie zu etwas zwingen, was sie nicht möchten - oder können. Vielleicht besteht ja die Möglichkeit - wenn die Dienstreise nicht verschoben werden kann - dass dein Mann und dein Kind mitkommen? Vermutlich müsstet ihr die Kosten dann anteilig selbst tragen, aber wenn das für euch im Rahmen des machbaren liegt, wäre es vielleicht ein guter Kompromiss... Ansonsten besteht kein Anspruch auf Stillpausen für eine bestimmte Stillzeit-Dauer. Es ist stets eine Frage der Kulanz seitens des Arbeitgebers, wie lange er darauf Rücksicht nimmt. Aber auch wenn du nicht mehr stillen würdest, kann er von dir nicht verlangen, dass du über Nacht wegbleibst, solange du ein so kleines Kind hast. Mein Vorschlag: Versuche, mit ihm zu sprechen und Verständnis zu wecken dafür, dass eine Dienstreise für dich momentan nur schwer machbar ist. Falls möglich, kannst du dich auch bei eurem Betriebsrat um Unterstützung bemühen, oder ihr habt einen Sprecher der Arbeitnehmer, der als Vermittler auftreten könnte? Lieben Gruß, Kristina
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