Mitglied inaktiv
...mich würde im Bezug auf den "Beruf" bzw. die Tätigkeit Stillberaterin etwas interessieren. Ich habe eine Ausbildung zur Gesundheitsberaterin gemacht und leite u.a. Babymassagekurse etc. Habe also meinen Arbeits-Schwerpunkt auf Schwangerschaft, Geburt und Stillzeit gelegt. Ich arbeite auch sehr eng mit ein paar Hebammen aus meinem Gebiet zusammen. In meinen Kursen fragen mich immer wieder Mütter auch Fragen zum Thema Stillen. Da ich selbst Mutter bin, gestillt habe und mich auch durch so manche Fachliteratur gelesen habe, verfüge ich schon über ein gewisses Wissenspotenzial. Nun überlege ich, in meine normale Sprechstunde auch eine Still-Sprechstunde einzubauen. Aber meinen Sie, es könnte da Probleme mit den örtlichen Stillberaterinnen geben? Ich möchte ja keine Konkurrenz sein, aber helfen, wenn man mich braucht. Die Hebammen z.B. haben ja auch nicht jede automatisch noch Stillberaterin gelernt, sondern profitieren von Ihrer Berufserfahrung. Bei LLL würde ich evtl. auch lernen, habe dort aber auch schon mehrmals Infomaterial angefordert, jedoch landete nie etwas im Briefkasten. Was meinen Sie? Ist es möglich eine Stillberatung anzubieten, auch wenn ich nicht bei LLL gelernt habe? Vielen Dank schon im voraus für Ihre Antwort!
? Liebe Lucia, Stillberaterin ist kein gesetzlich geschützter Begriff und jeder der will, kann theoretisch Stillberatung anbieten. Geschützt sind lediglich die Bezeichnungen LLL-Stillberaterin und Still und Laktationsberaterin IBCLC. Sie können also Stillberatung anbieten ohne eine entsprechende Ausbildung zu haben. Dabei können Sie sich allerdings nicht mit einer Hebamme vergleichen, deren Berufsfeld ja das Stillen mit abdeckt und auch Teil der Ausbildung ist. Auch wird bei einer Hebamme die Berufshaftpflichtversicherung diesen Teil der Arbeit abdecken. Das ist nämlich auch ein Punkt, den Sie bedenken müssen: Wie ist die haftungsrechtliche Seite abgedeckt. Als LLL-Stillberaterin dürfen Sie keine direkte Stillberatung gegen Entgelt anbieten, LLL-Stillberaterinnen arbeiten ehrenamtlich (und sind, solange sie die Richtlinien einhalten auch haftungsrechtlich abgedeckt). Stillberatung gegen Honorar bieten Still- und Laktationsberaterinnen IBCLC an. LLLiebe Grüße Biggi Welter
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